Taschengeldpfändung (Rente)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Laura_Marquardt99
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#1

21.03.2023, 12:06

Hi, benötige mal eure Hilfe.

Ich habe die Möglichkeit eine Taschengeldpfändung bzgl. einem Ehegatten zu machen. Allerdings ist dieser schon in Rente. Taschengeldpfändungen sind ja nur bedingt pfändbar. Soll ich dann die Rentenkasse als Drittschuldner angeben oder den Ehegatte selbst? Er bekommt ca. 3.000 € Rente, also sollte das hoffentlich klappen.

Danke schon mal im Voraus :)
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Tigerle
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#2

22.03.2023, 08:27

Wenn, dann ist der Ehemann der Drittschuldner, denn Deine Mandantin hat ja keinen Anspruch gegen die Rentenkasse auf Taschengeldzahlung. Hast Du schon durchgerechnet, ob der Taschengeldanspruch pfändbar ist?
Laura_Marquardt99
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#3

22.03.2023, 10:04

Tigerle hat geschrieben:
22.03.2023, 08:27
Wenn, dann ist der Ehemann der Drittschuldner, denn Deine Mandantin hat ja keinen Anspruch gegen die Rentenkasse auf Taschengeldzahlung. Hast Du schon durchgerechnet, ob der Taschengeldanspruch pfändbar ist?

Wie genau kann ich das durchrechnen ? :)
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paralegal6
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#4

23.03.2023, 09:34

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