Zahlungstitel zugunsten eines Dritten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Katie
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#1

20.03.2023, 13:13

Hallo,
ich habe hier ein kleines Problem.
Sachverhalt: Mandantin verklagt Ex-Ehemann, ein Teil der Forderung wurde ihr von den 2 Söhnen abgetreten.
Es kommt zu einem Vergleich:
Der Beklagte stimmt der Abtretung der Ansprüche von den Söhnen an die Ex-Ehefrau zu und zahlt jeweils 25.000,00 € an seine Söhne, auf ein von diesen zu benennendes Konto.

Der Titel lautet natürlich auf die Mandantin. Wie vollstrecke ich den Ansprüche der Söhne jetzt (erwäge einen PfÜb)?

Danke schon mal im voraus.
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paralegal6
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#2

20.03.2023, 21:06

Eh, warum wird die Forderung abgetreten und soll dann auf das Konto der Söhne, das ist ja völlig chaotisch. Die Söhne können nichts vollstrecken da sie nicht Anspruchsinhaber sind. Wer macht denn solche Vergleiche 😅bin verwirrt.
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Katie
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#3

21.03.2023, 07:08

Tja, wer macht solche Vergleiche? Ein Anwalt natürlich *kopfschüttel*. Ist eine wirre Geschichte, ich weiß.
Ich habe mir halt jetzt überlegt, ob und wie ich für die Mandantin vollstrecke mit Zahlung an die Söhne, hab aber keine Ahnung, wie ich das z.B. in einen PfÜb reinkriege. Irgendeine Idee?
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paralegal6
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#4

22.03.2023, 12:55

Na Gläubigerin ist die Mandantin, als Konto gebt ihr dann halt eure Iban an oder die der Söhne, wobei der Gerichtsvollzieher bei Teilzahlungen sicher nicht zwischen 2 verschiedenen Konten hin und her überweist. Ausserdem kann man dort nur 1 Konto angeben. Also eher euer FG Konto oder die Mutter verteilt es selbst an die Kinder, dazu bräuchtet ihr aber eine Geldempfangsvollmacht der Kinder. Sind diese bei euch Mandant? Sonst eine Erklärung von denen, an wen gezahlt werden soll, auf alle Fälle was schriftlich
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