Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mai5
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#1
20.03.2023, 08:59
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Wir haben einen Schuldner der Zahlungen leistet wie es ihm gefällt. Der Mandant wollte nun unbedingt, dass wir einen Pfd-Üb. beantragen.
Das habe ich getan. Der Pfd-Üb. ist raus und heute teilt der Mdt mit, dass eine Zahlung eingegangen ist. Die Forderung ist damit noch längst nicht bezahlt.
Der Pfd-Üb. muss also bestehen bleiben.
Meine Frage ist nun, teile ich dem Gericht die Zahlung mit und übersende ein neues Forderungskonto oder warte ich bis der der Pfd-Üb. zugestellt wurde und teile dann den Drittschuldnern die Zahlung mit?
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Tigerle
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#2
20.03.2023, 09:03
Ich würde die Zahlung dem Drittschuldner mitteilen
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...
- Kennt alle Akten auswendig
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#3
20.03.2023, 14:01
Tigerle hat geschrieben: ↑20.03.2023, 09:03
Ich würde die Zahlung dem Drittschuldner mitteilen
Ebenso.
Das Gericht will das nach Erlass des PfÜB nicht wissen.
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Mai5
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