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Pfd-Üb. Zahlung

Verfasst: 20.03.2023, 08:59
von Mai5
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Wir haben einen Schuldner der Zahlungen leistet wie es ihm gefällt. Der Mandant wollte nun unbedingt, dass wir einen Pfd-Üb. beantragen.

Das habe ich getan. Der Pfd-Üb. ist raus und heute teilt der Mdt mit, dass eine Zahlung eingegangen ist. Die Forderung ist damit noch längst nicht bezahlt.

Der Pfd-Üb. muss also bestehen bleiben.

Meine Frage ist nun, teile ich dem Gericht die Zahlung mit und übersende ein neues Forderungskonto oder warte ich bis der der Pfd-Üb. zugestellt wurde und teile dann den Drittschuldnern die Zahlung mit? :ka

Re: Pfd-Üb. Zahlung

Verfasst: 20.03.2023, 09:03
von Tigerle
Ich würde die Zahlung dem Drittschuldner mitteilen

Re: Pfd-Üb. Zahlung

Verfasst: 20.03.2023, 14:01
von ...
Tigerle hat geschrieben:
20.03.2023, 09:03
Ich würde die Zahlung dem Drittschuldner mitteilen
Ebenso.
Das Gericht will das nach Erlass des PfÜB nicht wissen.

Re: Pfd-Üb. Zahlung

Verfasst: 20.03.2023, 14:06
von Mai5
:thx :thx