Zustellnachweis des Titels für Zwangsversteigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Karotte
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#1

14.03.2023, 10:44

Hallo an Alle,

ich habe zum ersten Mal einen Fall in der die Zwangsversteigerung erfolgen soll. Es ist bereits eine Grundschuld im Grundbucht eingetragen aus der vollstreckt werden soll. Die vollstreckbare Ausfertigung liegt uns bereits vor. Jetzt ist meine Frage wie das hier mit der Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung ist. Diese muss ja vorab erfolgt sein. Wie mache ich das mit dem Titel den ich habe? Ist es möglich, die Zustellung mit dem Antrag auf Zwangsversteigerung bei Gericht zu beantragen oder müssen wir selbst einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen? Und wie ist es mit der vollstreckbaren Ausfertigung, brauche ich hier eine zweite, die nach der Zustellung beim Schuldner verbleibt, oder reicht die EINE vollstreckbare Ausfertigung aus?

Ich stehe hier etwas auf dem Schlauch und hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.
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paralegal6
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#2

15.03.2023, 09:27

Ich denke ihr habt eine vollstreckbare? Wem wollt ihr jetzt was genau zustellen? Warum sollte ein Schuldner eine vollstreckbare bekommen?
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Geiselmann
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#3

15.03.2023, 20:23

Einfach den GV mit der Zustellung beauftragen.
Der GV fertigt eine Abschrift.
Dann noch die Wartefrist gem. § 798 ZPO abwarten.
Dann kann es losgehen.

S. Geiselmann
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