Aus einer vollstreckbaren Ausfertigung einer Grundschuldurkunde soll zwangsversteigert werden. Uns liegt der vollstreckbare Titel vor, allerdings muss mir für diesen bereits ein Zustellnachweis vorliegen. Wie kann ich diesen erhalten? Wenn ich einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung dieses Titels beauftrage, dann habe ich diesen Titel ja für die Vollstreckung nicht mehr oder wie läuft dieses Verfahren ab?
