Hallo,
ich habe einen VB in dem als gesetzlicher Vertreter der Nachlassverwalter eingetragen ist.
Kann ich nun einfach den Vollstreckungsauftrag gegen den Nachlassverwalter machen?
Ich freu mich auf Eure Antworten.
ZV gegen Nachlassverwalter
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Hallo,
die ZV ist nur in den Nachlass möglich, § 778 ZPO.
Der Nachlassverwalter vertritt die noch unbekannten Erben.
S. Geiselmann
die ZV ist nur in den Nachlass möglich, § 778 ZPO.
Der Nachlassverwalter vertritt die noch unbekannten Erben.
S. Geiselmann