Ich habe hier mehrere Fälle in denen für den Arbeitnehmer Arbeitslohn eingeklagt wurde und der Arbeitgeber dann nicht zum Gütetermin erschienen ist. Es erging VU bzw. Teil-VU und es liegen mir jeweils vollstreckbare Ausfertigungen vor.
Ausgeurteilt ist sowas wie:
Ich habe also Brutto und Netto. In der Ausbildung habe ich mal gelernt, dass das erstmal egal ist. Man kann einfach die ausgeurteilten Brutto-Beträge geltend machen. Insofern würde ich jetzt erstmal ein Forderungskonto erstellen und da dann z.B. als Hauptforderung "Januar 2020" 2000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%Punkten über dem Basiszins seit dem 03.02.2020 eingeben und eine Zahlung des Schuldners in Höhe von 1000 EUR."Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Januar 2020 ein Entgelt in Höhe von 2000 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2020 abzüglich gezahlter 1000 EUR netto zu zahlen."
Bei einer Vollstreckungsandrohung würde ich also in dem Beispiel 1000 EUR plus Zinsen geltend machen obwohl es hier um 2000 EUR brutto Gehalt - schon gezahlter 1000 EUR netto geht?