Unklarheiten bei P-Konto-Pfändung mit erhöhtem Freibetrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#11

09.03.2023, 12:33

Genau so steht es oben in den von Dir wiedergegebenen Beschluss.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
...
Kennt alle Akten auswendig
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#12

09.03.2023, 18:39

PostGretel hat geschrieben:
09.03.2023, 11:35

Also noch einmal zur Klarheit für mich: Rechtspfleger spricht dem Schuldner 1.117,90 € pfändungsfrei zu. Außerdem sind bei den Kindern pfändungsfrei 443,57 € plus 247,12 € plus Kindergeld "und mehr" entsprechend § 850k ZPO. Richtig?
Genau.
Nach neuerem Recht wären nur nicht mehr die Beträge nach §850k ZPO a.F., sondern nach §902 Nr. 2 - 5 ZPO.
Aber ich nehme an der Beschluss ist nicht ganz neu.
PostGretel
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#13

24.03.2023, 15:18

Danke an Euch alle! Jetzt kann ich wenigstens sicher sein, dass ich den Rpfl. richtig verstehe, auch wenn ich dies im Zusammenhang mit dem Jobcenter-Bescheid nicht verstehe. Aber damit muss ich klarkommen. Vielleicht sollte ich deswegen einen Psychologen besuchen ... :pfeif

Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochenende!
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