Unklarheiten bei P-Konto-Pfändung mit erhöhtem Freibetrag
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Genau.PostGretel hat geschrieben: ↑09.03.2023, 11:35
Also noch einmal zur Klarheit für mich: Rechtspfleger spricht dem Schuldner 1.117,90 € pfändungsfrei zu. Außerdem sind bei den Kindern pfändungsfrei 443,57 € plus 247,12 € plus Kindergeld "und mehr" entsprechend § 850k ZPO. Richtig?
Nach neuerem Recht wären nur nicht mehr die Beträge nach §850k ZPO a.F., sondern nach §902 Nr. 2 - 5 ZPO.
Aber ich nehme an der Beschluss ist nicht ganz neu.
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Danke an Euch alle! Jetzt kann ich wenigstens sicher sein, dass ich den Rpfl. richtig verstehe, auch wenn ich dies im Zusammenhang mit dem Jobcenter-Bescheid nicht verstehe. Aber damit muss ich klarkommen. Vielleicht sollte ich deswegen einen Psychologen besuchen ...
Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochenende!
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