Zahlung auf PFÜB aber noch keine GVZ-Kosten bekannt - Konto freigeben?
Verfasst: 06.03.2023, 16:03
Hallo an Alle,
wir haben einen PFÜB bezüglich Kontenpfändung beantragt. Der PFÜB wurde erlassen und offensichtlich an den Schuldner und (2) Drittschuldner zugestellt. Der Schuldner hat sofort Zahlung geleistet und den kompletten Betrag nebst Zinsen gezahlt. Es ist zur Zeit auch eine Überzahlung von knapp 50,00 € erfolgt. Der Schuldner rief jetzt hier an und bat um Übersendung eines Schreibens an ihn, dass die gesamte Forderung erfüllt ist.
Jetzt meine Frage: wir haben bisher weder Gerichtskosten gezahlt noch hat sich ein Gerichtsvollzieher hier bezüglich entstandener Kosten gemeldet. Wenn ich dem Schuldner jetzt das gewünschte Schreiben übersende und dann meldet sich hier noch ein Gerichtsvollzieher und will Kosten, die das jetzige Guthaben übersteigen, was ist denn dann?
Ich weiß nicht einmal, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist, bzw. können das ja auch zwei GVZ sein, weil wir zwei Drittschuldner haben. Muss ich davon ausgehen, dass hier noch Kosten entstehen?
Der Schuldner ist natürlich (ich weiß, er ist selbst schuld) ziemlich verzweifelt, weil ich seine 2 Geschäftskonten dichtgemacht habe... kann ich ihm bestätigen, dass alles gezahlt ist?
Was macht Ihr in einem solchen Fall?
Viele Grüße
das Rehlein
wir haben einen PFÜB bezüglich Kontenpfändung beantragt. Der PFÜB wurde erlassen und offensichtlich an den Schuldner und (2) Drittschuldner zugestellt. Der Schuldner hat sofort Zahlung geleistet und den kompletten Betrag nebst Zinsen gezahlt. Es ist zur Zeit auch eine Überzahlung von knapp 50,00 € erfolgt. Der Schuldner rief jetzt hier an und bat um Übersendung eines Schreibens an ihn, dass die gesamte Forderung erfüllt ist.
Jetzt meine Frage: wir haben bisher weder Gerichtskosten gezahlt noch hat sich ein Gerichtsvollzieher hier bezüglich entstandener Kosten gemeldet. Wenn ich dem Schuldner jetzt das gewünschte Schreiben übersende und dann meldet sich hier noch ein Gerichtsvollzieher und will Kosten, die das jetzige Guthaben übersteigen, was ist denn dann?
Ich weiß nicht einmal, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist, bzw. können das ja auch zwei GVZ sein, weil wir zwei Drittschuldner haben. Muss ich davon ausgehen, dass hier noch Kosten entstehen?
Der Schuldner ist natürlich (ich weiß, er ist selbst schuld) ziemlich verzweifelt, weil ich seine 2 Geschäftskonten dichtgemacht habe... kann ich ihm bestätigen, dass alles gezahlt ist?
Was macht Ihr in einem solchen Fall?
Viele Grüße
das Rehlein