Zahlung auf PFÜB aber noch keine GVZ-Kosten bekannt - Konto freigeben?

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Rehlein39
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#1

06.03.2023, 16:03

Hallo an Alle,

wir haben einen PFÜB bezüglich Kontenpfändung beantragt. Der PFÜB wurde erlassen und offensichtlich an den Schuldner und (2) Drittschuldner zugestellt. Der Schuldner hat sofort Zahlung geleistet und den kompletten Betrag nebst Zinsen gezahlt. Es ist zur Zeit auch eine Überzahlung von knapp 50,00 € erfolgt. Der Schuldner rief jetzt hier an und bat um Übersendung eines Schreibens an ihn, dass die gesamte Forderung erfüllt ist.

Jetzt meine Frage: wir haben bisher weder Gerichtskosten gezahlt noch hat sich ein Gerichtsvollzieher hier bezüglich entstandener Kosten gemeldet. Wenn ich dem Schuldner jetzt das gewünschte Schreiben übersende und dann meldet sich hier noch ein Gerichtsvollzieher und will Kosten, die das jetzige Guthaben übersteigen, was ist denn dann?

Ich weiß nicht einmal, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist, bzw. können das ja auch zwei GVZ sein, weil wir zwei Drittschuldner haben. Muss ich davon ausgehen, dass hier noch Kosten entstehen?

Der Schuldner ist natürlich (ich weiß, er ist selbst schuld) ziemlich verzweifelt, weil ich seine 2 Geschäftskonten dichtgemacht habe... kann ich ihm bestätigen, dass alles gezahlt ist?

Was macht Ihr in einem solchen Fall?

Viele Grüße
das Rehlein
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gabrielle
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#2

06.03.2023, 16:23

Hallo,
ich teile dem Schuldner mit, dass wenn er die von mir geschätzten Gerichts- und Gerichtsvollzieherzustellungskosten (GK PfüB 22,00 Euro und die GVZ-Kosten ca. 70,00 Euro) noch bezahlt, dann würde ich die Pfändungen für erledigt erklären. Mehr sollte meiner Meinung nach an Kosten nicht mehr anfallen. Sprich ich würde noch 100,00 Euro anfordern und ihm ankündigen, die Überzahlung, die sich ergeben wird, an ihn zurückzuerstatten, wenn alle Kosten vorliegen.

Meistens zahlt der Schuldner sofort, so dass ich dann ruhigen Gewissens beide Pfändungen bei den Banken für erledigt erklären kann. Diese Schreiben schicke ich dem Schuldner dann auch in Kopie, gerne per Mail, damit er sie seinem Sachbearbeiter bei der Bank zusätzlich vorlegen kann.

LG
gabrielle
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Rehlein39
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#3

06.03.2023, 16:51

Danke! Da ich ja bereits eine Überzahlung in der Akte habe, werde ich dem Schuldner mitteilen, dass wir keine Rechte mehr aus dem PFÜB herleiten.
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Anahid
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#4

06.03.2023, 17:49

Rehlein39 hat geschrieben:
06.03.2023, 16:51
Danke! Da ich ja bereits eine Überzahlung in der Akte habe, werde ich dem Schuldner mitteilen, dass wir keine Rechte mehr aus dem PFÜB herleiten.
Die Überzahlung dürfte aber wohl nur die Zustellungskosten an die eine Bank betreffen und nicht auch noch die Kosten für die Zustellung an die andere Bank abdecken. Ich wäre da vorsichtig. Ich würde daher so vorgehen wie Gabrielle.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Rehlein39
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#5

07.03.2023, 08:33

Da hast Du Recht, Anahid...Danke für Deinen Hinweis
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