Drittschuldner weigert sich, Lohnabrechnungen zu übersenden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Bürohexe
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#1

06.03.2023, 14:19

Hallo Ihr ZV-Profis,

ich brauche mal Eure Erfahrung; ZV ist nicht mein Steckenpferd...

Schuldner ist ein pfiffiger Kerl, taucht immer wieder unter und ist ewig nicht auffindbar. Jetzt haben wir endlich mal Glück gehabt und seinen aktuellen Arbeitgeber ausfindig gemacht. PfüB beantragt inklusive Pfändung der letzten drei Lohnbescheinigungen vor Zustellung des PfÜB (Seite 4).
Zustellung PfÜB an DS am 16.02.
Info, dass Schuldner dort zum 27.02. ausgeschieden ist erreicht uns am 2.3., Schreiben datiert vom 28.02. Zu weiteren Auskünften sei man weder berechtigt noch verpflichtet.

Da der PfÜB dem Schuldner schon wieder nicht zugestellt wurde, wollte ich jetzt trotzdem noch die letzten drei Lohnabrechnungen haben (um die aktuelle Adresse herauszubekommen) und habe beim DS angerufen. Die dortige Sachbearbeiterin stellt sich auf den Standpunkt, uns die Abrechnungen nicht schicken zu müssen, da sie unsere Forderung ja nicht anerkennen kann, da der Schuldner dort nicht mehr arbeitet.

Hat sie Recht? Und der Schuldner schon wieder Glück?
Oliverreinhardt2
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#2

06.03.2023, 14:31

Bürohexe hat geschrieben:
06.03.2023, 14:19
Die dortige Sachbearbeiterin stellt sich auf den Standpunkt, uns die Abrechnungen nicht schicken zu müssen, da sie unsere Forderung ja nicht anerkennen kann, da der Schuldner dort nicht mehr arbeitet.

Hat sie Recht? Und der Schuldner schon wieder Glück?
Hallo,

eine "zwangsweise" Durchsetzung der Herausgabe der Lohn-/ Gehaltsabrechnungen gegenüber dem DS ist leider nicht möglich.

Wenn ich das jedoch richtig verstanden habe, wurde der PfÜB wirksam an den DS zugestellt, als der Schuldner dort noch tätig war.
Das bedeutet, ihr könntet es allenfalls im Rahmen einer Drittschuldnerklage, probieren.

P.S.:
Von dem "Alter des verlinkten Beitrages" bitte net irritieren lassen.
Mir geht es darum, dass du verstehst, was ich mit einer Drittschuldnerklage meinte... :pfeif
Gruß
Oli
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Bürohexe
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#3

06.03.2023, 15:08

Vielen Dank für Deine Antwort.
Ich verstehe jedoch immer noch nicht, ob die DS im Recht ist oder nicht.
Ich habe die Herausgabe der Unterlagen gepfändet, also müsste sie doch im Umkehrschluss zur Herausgabe verpflichtet sein, oder ist das hinfällig, weil der Schuldner dort nicht mehr arbeitet?
Der PfÜB ist wirksam am 16.02. zugestellt worden; lt. DS ist der Schuldner seit dem 27.02. dort nicht mehr beschäftigt.

(Eine DS-Klage kommt nicht in Betracht.)
Oliverreinhardt2
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#4

06.03.2023, 15:32

Hallo,

nein, DS ist nicht "im Recht".
Zur Wirksamkeit des PfÜB kommt es auf die Zustellung bei dem DS an, wenn dieser sich "wenige Tage später von dem ArbN" trennt, ist dies net Euer Problem. Darüber hinaus besteht ja ohnehin die Pfändung fort, wenn innerhalb von 9- Monaten das Arbeitsverhältnis neu begründet wird § 833 ZPO.
Da der DS sich zur Auskunft weigert, bleibt euch nur, wie geschrieben, die DS-Klage. Denn aus dem PfÜB kann nicht gegen den DS als ArbG "vollstreckt" werden.
Gruß
Oli
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gabrielle
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#5

06.03.2023, 15:50

Hallo,

ich sehe das ein wenig anders. Zumindest in unseren Texten des PfüB steht es so, dass im Anspruch A die laufenden Gehaltsabrechnungen vom Drittschuldner herauszugeben sind. Auf der letzten Seite unter "Anordnungen" steht bei uns im Formular, dass der Schuldner die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vor Pfändung herauszugeben hat. Warum sollte ich nicht im Rahmen der Hilfspfändung beim Arbeitgeber die laufenden Gehaltsabrechnungen nicht pfänden können? Dies ist doch im Anspruch A gerichtlich festgestellt worden. Dass ich nicht die Zahlung so pfänden kann, ist mir auch klar. Die Drittschuldnerklage würde ich nur dann machen, wenn der Arbeitgeber gar nicht auf die Pfändung reagiert, d. h. eine Drittschuldnererklärung erteilt.

Auch kann ich im Rahmen der Hilfspfändung beim Schuldner die drei anderen Gehaltsabrechnungen vor Pfändungserlass pfänden. Allerdings macht das meist wenig Sinn, da die Schuldner sehr schludrig mit ihren Unterlagen sind.

LG
gabrielle
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#6

07.03.2023, 15:04

Hallo,

ich sehe das auch so wie gabrielle es schreibt, dass der Schuldner dazu verpflichtet ist. Irgendwo hatte (RENO-Praxis?) hatte ich mal diesen Text gefunden, der bei Anspruch A unter Nummer 3 eingetragen wird:

"... dass auch die angeblichen Forderungen des Schuldners gegen die Drittschuldnerin auf monatliche Übersendung der Lohnabrechnung - nach Wahl der Drittschuldnerin auch Faxkopien hiervon - gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden."

Dann muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung schicken.

Viele Grüße

PostGretel
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Oliverreinhardt2
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#7

07.03.2023, 15:20

Die Kernfrage ist doch aber:

Was tun, wenn DS die Herausgabe der Lohnabrechnungen verweigert und eine Hilfspfändung beim Schuldner net möglich ist? :pfeif
Gruß
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#8

07.03.2023, 15:38

Wie gesagt, wenn im Anspruch A gerichtlich festgestellt ist, dass der Drittschuldner die Lohnabrechnungen zu übersenden hat, dann kannst Du die Hilfspfändung beim Drittschuldner machen.

Davon abgesehen, warum sollte die Hilfspfändung beim Schuldner nicht möglich sein?
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#9

07.03.2023, 16:13

gabrielle hat geschrieben:
07.03.2023, 15:38

Davon abgesehen, warum sollte die Hilfspfändung beim Schuldner nicht möglich sein?
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#10

14.03.2023, 10:12

Hallo liebe Alle,

danke, dass Ihr Euch hier den Kopf zerbrecht - ich war ein paar Tage krank und konnte nicht mitdiskutieren.

Oliverreinhardt2 hat es wohl auf den Punkt gebracht: Der Anspruch ist da, weil wirksam gepfändet (Anspruch A unter 3., Zustellung während im laufenden Arbeitsverhältnis), der DS weigert sich aber, die Unterlagen herauszugeben. Vom Schuldner brauchen wir gar nichts erwarten, weil der ja gerade mal wieder untergetaucht ist und ich die Unterlagen haben will, um die neue Adresse in Erfahrung zu bringen. DS-Klage möchte der Gläubiger nicht, um nicht noch mehr Kosten zu produzieren. Ich hätte jetzt vielleicht nur noch die Möglichkeit, eine DS-Klage anzudrohen, quasi ein bisschen Säbelrasseln, um den DS vielleicht doch noch zur Herausgabe zu bewegen.

Vielen Dank für Euren Input!
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