Sicherungshypothek bei 1 Schuldnerin mit 2 Grundstücken in unterschiedlichen Grundbuchbezirken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
acilegna
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 09.06.2008, 15:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

06.03.2023, 14:09

Huhu

Seit langem benötige ich mal wieder Eure Hilfe. Vorab lieben Dank dafür.

Ich habe auch schon viel gelesen, aber nicht alle Antworten erhalten bzw. widersprechen sie sich für mich. Habe auch versucht einen Rechtspfleger/in zu erreichen. Vergebens.

Mustervorlagen bei 2 Grundstücken habe ich gefunden soweit es das gleiche Grundbuchamt betrifft. Aber meine Grundstücke liegen in Spandau und in Neukölln. Das ist mein Problem.

Ich habe 3 vollstreck. Urkunden in eigener Sache. ( Gebührenansprüche). Alle über 750 Euro. Aber in unterschiedlicher Höhe. Zinsen fallen erst in ca.einem Monat an, da am Freitag die 2 Wochenfrist ablief.

Soll nun ei e Sicherungsshypothek eintragen lassen. Hab aber 2 verschiedene Grundbuchbezirke.

Frage 1)
Soll ich nun in beide Grundstücke eine Sicherungshypothek zu 1/2 eintragen? Habe gelesen, dass ich nicht 2x die volle Summe eintragen darf. Muss ich jetzt 2 Anträge nacheinander stellen und die Forderung geteilt eintragen lassen?1x in Neuk und 1x in Spandau? Also warten bis die eine Eintragung durch ist und dann die beim anderen Grundbuchamt beantragen? Also getrennt nacheinander?

Oder wie muss ich das formulieren? Muss ich in beiden Anträgen beide Grundbücher/stücke erwähnen und zu 1/2 eintragen lassen und dort erwähnen dass ich den anderen Teil separat beim anderen Grundbuchamt beantrage? Oder dann nur das jeweilige mit der hälftigen Forderung. Bin ratlos.

Frage 2)

Gibt es noch den Höchstzinssatz. Meine Forderungen lauten alle mit 5 % über Basis seit.....

Fügt ihr Fokos bei mit ausgerechneten Zinsen bis Antragstellung schreibt schreibt aber im Antrag selbst nur den Text aus dem Titel ab?

Nehmen wir mal an, meine Forderung lautet insgesamt über 30.000,00 EUR. Mache ich dann ein Foko rechne die Zinsen aus bis heute und weitere Zinsen ab morgen und schreibe aber im Antrag trotzdem nur den Text aus dem Titel ab?

Überall steht was anderes. Sorry. AUßERDEM ist für beide Grundstücke bereits die Zwangsversteigerung am laufen. Ich kann doch trotzdem noch ne Sicherungshypothek eintragen lassen oder?

Hat jemand für mich ein Muster wie ich 1 oder 2 verschiedene Anträge machen muss bei unterschiedlichen Bezirken?

Ich wäre Euch so dankbar.ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Habe danach nämlich noch eine weitete Frage zu diesem Thema.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

06.03.2023, 17:54

Du hast doch 3 Titel, wie Du selbst schreibst. Warum teilst Du nicht die Titel auf, anstatt die darin enthaltenen Forderungen zu halbieren?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
acilegna
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 09.06.2008, 15:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

06.03.2023, 18:38

Ich bin mir nicht sicher, ob ich verpflichtet bin, die Forderung in gleichen Teilen aufzuteilen. Das könnte ich dann nicht.
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#4

06.03.2023, 20:20

Bei Aufteilung der Forderungen bestimmt der Gläubiger die Höhe.
Die einzelnen Hypotheken müssen über 750 € liegen.
Der ZV-Vermerk im Grundbuch ist keine Grundbuchsperre.
Allerdings ist zu beachten, dass gem. §§ 9, 37 Nr. 4 ZVG die Sicherungszwangshypothek im Versteigerungsverfahren angemeldet werden muss, damit sie berücksichtigt wird. Sie wird nach dem ZV-Vermerk eingetragen.

S. Geiselmann
acilegna
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 09.06.2008, 15:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

06.03.2023, 20:57

Also muss ich nicht in beide Grundstücke vollstrecken? Ich könnte die Sicherungshypothek auch nur in ein Grundstück eintragen lassen?

Wenn Sie dann eingetragen ist muss ich sie bei der Versteigerung anmelden. Gibt es da ein Muster? Das Aktenzeichen ist schon aus 2018.
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#6

06.03.2023, 21:17

Es gilt die Dispositionsmaxime!
Der Gläubiger bestimmt an welchem Grundstück die Hypothek eingetragen werden soll und in welcher Höher.
Ein Muster gibt es nicht. Einfach formlos: "Hiermit melde ich die zwischenzeitlich eingetragene Sicherungszwangshypothek Abt. III Nr. ..zum Versteigerungsverfahren an." Zur Glaubhaftmachung füge ich eine Abschrift der Eintragungsbekanntmachung des Grundbuchamtes bei.

S. Geiselmann
acilegna
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 09.06.2008, 15:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#7

07.03.2023, 12:32

Vielen herzlichen Dank.
Antworten