seit beA immense Kopierkosten bei GVZ, Handhabung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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turmalin
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#1

28.02.2023, 12:40

Liebe Mitstreiter, seit wir über beA die PFÜBs und VZVs übermitteln, haben wir deutliche höhere GVZ-Kosten, da diese anscheinend alles für die weiteren Drittschuldner / Schuldner kopieren müssen (welch Fortschritt.... beA ist soweit wirklich praktisch, aber mit der ZV ist es schwierig). Früher haben wir alles in entsprechender Anzahl an die Gerichte / Verteilerstellen gesandt und es wurden nur die Zustellgebühren und Wegegeld etc. in Rechnung gestellt. Wie handhabt ihr das? Fertigt ihr ein extra Schreiben für den Wachtmeister, wie oft er was ausdrucken soll? Liest der Wachtmeister das überhaupt durch? Habt ihr Erfahrungen oder einen anderen Tipp? :thx
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Anahid
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#2

28.02.2023, 13:10

Wieso sollte der Wachtmeister das tun? Ihr könnt doch nicht die Kosten, die bei Euch fürs Kopieren entstehen würden oder eben beim Gerichtsvollzieher, auf die Staatskasse umwälzen. Wenn Du den Mandanten oder Schuldner vor diesen Mehrkosten bewahren möchtest, könntest Du höchstens bei Euch den ganzen Sums ausdrucken und per Post an das Gericht übersenden. Ob das Berücksichtigung findet, wäre halt die Frage. Würde ich mich mal bei einem Rechtspfleger telefonisch erkundigen.
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turmalin
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#3

28.02.2023, 13:44

Wir als RAe sind doch aber verpflichtet, beA zu nutzen, so dass ich gar keine Kopien übermitteln darf. Das ist doch das Problem. Ich würde ja, darf aber nicht. Das hat auch nichts mit Umwälzen auf die Staatskasse zu tun. Wir haben früher ja auch alles tausendfach kopiert und konnten bis auf Akteneinsichten rein gar nichts davon ggü dem Mandanten abrechnen... Stichwort: allgemeine Geschäftskosten. Und die jetzt abgerechneten Kopierkosten sind natürlich viel höher, als diejenigen, die man im Büro hätte. Geschweige von der Arbeit, die der GVZ mit dem ganzen Kopierkram hat.
Oliverreinhardt2
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#4

28.02.2023, 13:50

Hallo,

ZV-Aufträge (PfÜB, GVZ, o.ä.), müssen immer in der erforderlichen Anzahl von Abschriften eingereicht werden § 133 ZPO.

Wir machen es inzwischen so, dass wir nur die notwendigen Seiten einreichen, dies ist bei PfÜB & ZV-Aufträgen, möglich "...reichen wir nur die Seiten ..., ein". Mitunter sparen wir uns somit um die 4 - 5 Seiten / Auftrag.

Aber ein "Direktionsrecht" ggü. dem Justizwachtmeister, welcher die ZV-Aufträge auszudrucken hat, gibt es nicht und würde der gesetzlichen Regelungen zuwiderlaufen.
Gruß
Oli
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Anahid
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#5

28.02.2023, 14:29

@Oli:
Deine Verlinkung betrifft nur nicht den Paragraphen und ich darf dann auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung sowie § 133 Abs. 1 S. 2 ZPO verweisen. ;-)

@turmalin:
Hast Du einen Titel, der dem Gericht im Original übermittelt werden muss, kannst Du doch da die entsprechende Anzahl an Ausfertigungen beifügen. Mach ich immer. Allerdings hab ich ehrlich gesagt noch nie drauf geachtet, ob die Kosten dadurch irgendwie niedriger geworden wären.
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Oliverreinhardt2
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#6

28.02.2023, 14:34

Anahid hat geschrieben:
28.02.2023, 14:29
@Oli:
Deine Verlinkung betrifft nur nicht den Paragraphen und ich darf dann auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung sowie § 133 Abs. 1 S. 2 ZPO verweisen. ;-)

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Gruß
Oli
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#7

28.02.2023, 15:00

Danke! Das mit dem Einreichen beim Titelversand probiere ich mal aus. Ich habe (leider) oft umfangreiche ZV-Maßnahmen, im Schnitt hab ich pro Rechnung vom GVZ 25 € mehr als früher. Das finde ich nicht gerade unerheblich.
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Anahid
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#8

28.02.2023, 15:05

Ich schicke immer den Originatitel mit den Abschriften sofort nach beA-Versand per Post raus. Auf den PfÜB-Antrag schreibe ich vorne große drauf: Vorab per beA und markiere das auch noch mit Textmarker. Klappt eigentlich ganz gut. Nur ob das die Kosten niedriger macht, weiß ich wirklich nicht. Das müsstest Du mal testen.
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#9

02.03.2023, 19:36

bei einem VB, also unter 5000 wo ich nichts mit der Post schicke hatte ich bisher keine Probleme, da druckt wohl das AG mehrmals aus oder wie auch immer. Wenn ich den Titel nachsende packe ich Abschriften dabei. Ollis link im Beitrag ist leider alt
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#10

17.03.2023, 10:16

ich habe jetzt sogar einen GVZ der mir die ihm übermittelten Abschriften mit dem Verweis auf 130d zurückgeschickt hat
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