mehrere VZV gg unterschiedliche DS, nur 1 PFÜB mit allen DS, Kosten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
turmalin
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 87
Registriert: 16.07.2007, 15:50
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: MV

#1

27.02.2023, 14:00

Liebe Mitstreiter,

ich habe zu dieser Konstellation nichts in der Kommentarliteratur finden können... Ich habe mehrere Vorläufige Zahlungsverbote gegen unterschiedliche DS auf den Weg gebracht. Die VZV sind auch an unterschiedlichen Tagen ausgebracht worden, da ich eben nicht zeitlich Kenntnis von allen DS hatte. Nun liegt mir endlich der Titel vor und ich werde alle DS in nur einem PFÜB aufführen. Mir ist klar, dass ich für 1 VZV und den darauf folgenden PFÜB nur 1x0,3 VG erhalte. Wie sieht es hier aus? Es sind auch unterschiedliche Drittschuldner, also Banken, Landkreise, private Unternehmen.

Habt ihr Rechtsprechung hierzu bzw. Erfahrungen?

Viele Grüße
Oliverreinhardt2
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1736
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro

#2

27.02.2023, 15:28

Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe:

- 1 Titel gegen 1 Schuldner
- Du möchtest gegen mehrere DS den PfÜB ausbringen

M. E. besteht, wie du richtig erkannt hast, nur 1 Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG, denn eine Gebührenerhöhung gibt es bei mehreren DS nicht.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17588
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

27.02.2023, 16:06

Meiner Meinung nach bekommst Du weiterhin nur die 0,3 für den PfÜB und zwar 1 x. Rechtsprechung hab ich hierzu keine; ist nur meine persönliche Meinung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
turmalin
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 87
Registriert: 16.07.2007, 15:50
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: MV

#4

27.02.2023, 16:36

Hallo Oli, es geht mir nicht darum, ob ich durch mehrere DS eine Gebührenerhöhung erhalte. Die Frage ist, ob ich bei mehreren unterschiedlichen vorläufigen Zahlungsverboten gegen verschiedene Drittschuldner, die alle zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt ausgebracht wurden und dann letztlich doch in nur einem PFÜB zusammengefasst wurden, mehrere Gebühren erhalte. Beispiel: 1 VZV gegen eine Bank, folgend 1 PFÜB = 1x 0,3 VG. Soweit klar

3 eigenständige VZV unterschiedlichen Datums gegen unterschiedliche DS aus unterschiedlichen Forderungen, 1 PFÜB = ?x0,3 VG.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17588
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

28.02.2023, 08:19

Du könntest ja auch ein VZV gegen alle 3 DS machen und die nacheinander zustellen lassen. Macht man nicht, damit die Zustellung des VZV schneller bewerkstelligt wird. Daher meine Meinung, dass Du weiterhin nur eine 0,3 für den PfÜB bekommst und nicht zusätzlich 2 x 0,3 für die weiteren VZV. Macht ja auch keinen Sinn. Denn definitiv ist nach dem Gesetzt die 0,3 des VZV auf die 0,3 des PfÜB anzurechnen und ein PfÜB wird ja definitiv beantragt. Dass das dann nur ein PfÜB ist und nicht 3, kann nicht zu höheren Gebühren führen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Oliverreinhardt2
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1736
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro

#6

28.02.2023, 08:56

Guten Morgen,

ich schließe mich der Antwort von Anahid, #5, an.
:huepf
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
turmalin
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 87
Registriert: 16.07.2007, 15:50
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: MV

#7

28.02.2023, 12:33

Richtig zufrieden stellt mich das leider nicht :-). Ich bin praktisch seit Tagen nur mit dieser einen ZV-Akte beschäftigt. Allein die Recherche usw kostet so viel Zeit und Arbeit. Hätte ich ein VZV gegen alle DS gleichzeitig machen können, hätte ich das getan. Nun fasse ich die weitere ZV ja auch in einem PFÜB zusammen. Ich hatte nur § 15 RVG im Kopf und die Hoffnung, dass einmal entstandene Gebühren nicht wegfallen. Nun gut, dann nehme ich die Gebühren mal aus dem Forderungskonto raus. Danke an alle
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3017
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#8

02.03.2023, 19:42

sehe es grds. wie Anahid, nur der BGH sagte mal nein :) https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 45938.html
Bild
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17588
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#9

06.03.2023, 17:58

Da steht aber nichts davon, dass den VZV's ein PFÜB gefolgt wäre paralegal. Und dann dürfte wohl auch der BGH das nicht ganz so klar sehen. Dass verschiedene VZV jeweils eigene Gebühren auslösen, wurde hier ja gar nicht bestritten. Nur was ist, wenn der PfÜB gemacht wird....das ist das Problem und da bleib ich bei meiner Meinung. ;-)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 675
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#10

07.03.2023, 08:35

Anahid hat geschrieben:
28.02.2023, 08:19
Denn definitiv ist nach dem Gesetzt die 0,3 des VZV auf die 0,3 des PfÜB anzurechnen
Das ist so nicht korrekt. Eine Anrechnung schreibt das Gesetz nicht vor. Eine Anrechnung würde auch erfordern, dass für VZV und PfÜB jeweils gesondert Gebühren entstehen und gerade das ist nicht der Fall.
Vielmehr handelt es sich beim VZV und dem darauffolgenden PfÜB um eine einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.d. §15 Abs. 2 RVG.
Daher entsteht die Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG bereits nur einmal.

Da die gebührenrechtliche Angelegenheit nun auch den Antrag auf Erlass des PfÜB umfasst, gehören auch mehrere VZV zu dieser einen Angelegenheit, wenn die Ansprüche am Ende mit einem einheitlichen PfÜB gepfändet werden.
Es handelt sich schlicht um mehrere vorbereitende Handlungen für denselben PfÜB.

turmalin hat geschrieben:
28.02.2023, 12:33
Richtig zufrieden stellt mich das leider nicht :-). Ich bin praktisch seit Tagen nur mit dieser einen ZV-Akte beschäftigt. Allein die Recherche usw kostet so viel Zeit und Arbeit.
Das kann ich nachvollziehen. Aber auf den tatsächlichen Aufwand kommt es bei den Wertgebühren gerade nicht an.
Antworten