Erbteil/Auseinandersetzungsanspruch pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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JaneB
Foren-Praktikant(in)
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#1

21.02.2023, 21:10

Hallo zusammen,

ich lese hier immer fleißig mit und habe heute ein eigenes Problem, zu dem ich im Forum nichts Rechtes gefunden habe. Unsere Mandantin hat in Erbengemeinschaft mit ihrer Schwester eine Immobilie geerbt. Die Schwestern haben einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen, demzufolge die gegnerische Schwester unserer Mandantin den halben Miteigentumsanteil an der Immobilie abkauft und dafür einen Betrag x in mehreren Raten an sie zahlt. Offiziell bewohnt sie die Immobilie. Es folgte eine Ratenzahlung und seitdem nichts mehr. Bezüglich der Immobilie haben wir die Auseinandersetzungsversteigerung beantragt, das Objekt wurde bereits begutachtet, es gibt aber noch keinen Termin. Meine Frage ist, wie geht es jetzt weiter? Unsere Mandantin möchte ja nicht nur ihre Hälfte des Versteigerungserlöses erhalten, sondern auch den Erbanteil der Schwester, da die Forderung aus dem Vertrag wesentlich höher ist. Kurz, sie beansprucht den gesamten Versteigerungserlös. Eine vollstreckbare Ausfertigung des notariellen Auseinandersetzungsvertrages haben wir bereits. Mein Ansatz wäre, den Anteil, der der gegnerischen Schwester zusteht, zu pfänden. Kann man das eigentlich jetzt noch, wo doch schon der Beschluss über die Auseinandersetzungsversteigerung ergangen ist? Leider ist uns kein Drittschuldner bekannt, so dass kein PfÜB möglich ist. Oder könnte man auch jetzt noch eine Zwangshypothek eintragen lassen?
Sorry für die Länge und die völlige Ahnungslosigkeit! :oops:
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