Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob das Geld, das jemand dafür bekommt, wenn er Kurse bei der Volkshochschule hält, als Lohn- und Gehaltspfändung gepfändet werden kann? Oder muss man da was anderes angeben?
Pfändung Kursgebühren
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn der freier Mitarbeiter und nicht angestellt ist, sollte m.E. eine Lohn-/Gehaltspfändung nicht möglich sein. Hier greift m.E. § 850i ZPO.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Schau mal, ob Dir das hilft: https://www.iww.de/ve/archiv/vollstreck ... den-f42683
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