Pfändung Kursgebühren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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trixie
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#1

16.02.2023, 12:41

Hallo!

Kann mir jemand sagen, ob das Geld, das jemand dafür bekommt, wenn er Kurse bei der Volkshochschule hält, als Lohn- und Gehaltspfändung gepfändet werden kann? Oder muss man da was anderes angeben?
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Anahid
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#2

16.02.2023, 13:10

Wenn der freier Mitarbeiter und nicht angestellt ist, sollte m.E. eine Lohn-/Gehaltspfändung nicht möglich sein. Hier greift m.E. § 850i ZPO.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
trixie
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#3

16.02.2023, 14:17

Verstehe den § 850 i ZPO nicht so ganz. Kann ich an die Kursgebühren also gar nicht mit einer Pfändung in irgendeinem Sinne rankommen ?
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Anahid
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#4

16.02.2023, 16:08

:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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