Richtiges Rechtsmittel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Adora Belle
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#11

08.02.2023, 14:25

Das weiß ich für Dich mit. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Anahid
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#12

08.02.2023, 14:27

234
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Krümelkekse
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#13

13.02.2023, 15:47

Ich habe auch einen schrägen Fall, den ich euch gern mal vorstellen möchte u eure Hilfe benötige:
- Mdt ist Vater eines Kindes (geboren 1993)
- gegen ihn wurde 2004 ein Unterhaltstitel erlassen, aus dem 2009 im Rahmen Lohn- und Kontenpfändung vollstreckt wurde
- über die Lohnpfändung wurde der damalige Unterhaltsrückstand vollständig beglichen
- Mdt dachte, die Angel. ist damit seit 2013/2014 beendet gewesen
- Mdt hat nun ein neues Konto eröffnet und Zack, schlug die Pfändung der Sparkasse zu, die beim Auflösen des Kontos den PfÜB beachtete und nun Geld an die Kindesmutter überwiesen hat
- Mdt ist total geschockt
- wir haben die Sparkasse angeschrieben, die uns mitteilte, dass zum Zeitpunkt der Kontoauflösung der PfÜB Beachtung fand und gut

-> Ich hatte nun dran gedacht, eine Vollstreckungsabwehrklage wg Erfüllung der Forderung einzureichen oder evtl die Kindesmutter anzuschreiben, dass sie das Geld zurückzahlen soll?
-> Fällt das ganz " normal" unter die 0,3 VG, da wir den Schuldner vertreten?
-> So einen kuriosen Fall hatte ich noch nie.

Was meint ihr dazu?
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Anahid
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#14

13.02.2023, 17:16

Ja, fällt unter die 0,3, da eine Angelegenheit der Zwangsvollstreckung; da kommt es nicht darauf an, ob Du den Gläubiger oder den Schuldner vertrittst.

Ich versteh allerdings Deinen Sachverhalt nicht. Wenn der Unterhaltsrückstand ausgeglichen ist, was wird denn jetzt gepfändet? Die Pfändung bestand ja wohl durchgehend. Wenn laufender Unterhalt gepfändet war, dann hätte der doch bestimmt monatlich bedient werden müssen. :kopfkratz Ich frag mich halt, wie es sein kann, dass jetzt fast 10 Jahre später auf einmal eine Pfändung greift, die die ganzen Jahre dazwischen keine Beachtung fand? :ka
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Oliverreinhardt2
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#15

14.02.2023, 08:41

Guten Morgen,

ich stimme der Antwort von Anahid, zu.
Ferner gebe ich zu bedenken, dass, sofern Zinsrückstände (sofern diese festgesetzt worden sind) mit geltend gemacht werden, nach entsprechender Titulierung der Regelverjährung, 3-Jahre, unterliegen. Es sei denn, es liegen Verjährungshemmende Maßnahmen i.S.d. § 212 I Nr. 2 BGB, vor. bedeutet: verjährte Zinsansprüche sind unter Beachtung der §§ 195, § 199 I Nr. 1 BGB, im FOKO anzupassen... :pfeif
Gruß
Oli
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Oliverreinhardt2
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#16

14.02.2023, 08:47

Krümelkekse hat geschrieben:
13.02.2023, 15:47
- Mdt hat nun ein neues Konto eröffnet und Zack, schlug die Pfändung der Sparkasse zu, die beim Auflösen des Kontos den PfÜB beachtete und nun Geld an die Kindesmutter überwiesen hat
- Mdt ist total geschockt
- wir haben die Sparkasse angeschrieben, die uns mitteilte, dass zum Zeitpunkt der Kontoauflösung der PfÜB Beachtung fand und gut
Hallo,

also, so wie du es formuliert hast, ist es für mich nicht ganz plausibel... :kopfkratz
Ließ dir mal diesen Beitrag durch: https://www.iww.de/ve/archiv/schuldnert ... net-f43988
Gruß
Oli
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Krümelkekse
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#17

15.02.2023, 12:59

Danke erstmal für eure Antworten.

Der Mdt und auch wir sind selbst überrascht, wie sowas nach über 10 Jahren möglich ist. Die Kindesmutter hat damals Lohn und Konto pfänden lassen. Über die Lohnpfändung wurden monatlich Beträge an die Kindesmutter ausgezahlt. Die Kindesmutter hat auch damals ggü dem Arbeitgeber erklärt, dass die Forderungen beglichen und erledigt sind. Somit ist der Mdt damals davon ausgegangen, dass alles seinen Gang geht und die Pfändung damit erledigt ist. Allerdings hat niemand daran gedacht, diese Tatsache auch der Bank mitzuteilen, die die Pfändung immer noch bei sich im System hatten.

Und nun bei Kontenauflösung wurde die bestehende Pfändung erkannt und der überschüssige Betrag gepfändet und an die Kindesmutter ausgezahlt. Nach über 10 Jahren hat aber unser Mdt keine Unterlagen mehr, so dass ich noch nicht mal nachvollziehen, was damals beantragt wurde im PfüB...

Sehr strange das Ganze. Ist mir so auch noch nicht untergekommen.

Keine Ahnung, was hier nun zu beantragen wäre...
Oliverreinhardt2
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#18

15.02.2023, 13:08

Krümelkekse hat geschrieben:
15.02.2023, 12:59
Danke erstmal für eure Antworten.

Der Mdt und auch wir sind selbst überrascht, wie sowas nach über 10 Jahren möglich ist. Die Kindesmutter hat damals Lohn und Konto pfänden lassen. Über die Lohnpfändung wurden monatlich Beträge an die Kindesmutter ausgezahlt. Die Kindesmutter hat auch damals ggü dem Arbeitgeber erklärt, dass die Forderungen beglichen und erledigt sind. Somit ist der Mdt damals davon ausgegangen, dass alles seinen Gang geht und die Pfändung damit erledigt ist. Allerdings hat niemand daran gedacht, diese Tatsache auch der Bank mitzuteilen, die die Pfändung immer noch bei sich im System hatten.

Und nun bei Kontenauflösung wurde die bestehende Pfändung erkannt und der überschüssige Betrag gepfändet und an die Kindesmutter ausgezahlt. Nach über 10 Jahren hat aber unser Mdt keine Unterlagen mehr, so dass ich noch nicht mal nachvollziehen, was damals beantragt wurde im PfüB...

Sehr strange das Ganze. Ist mir so auch noch nicht untergekommen.

Keine Ahnung, was hier nun zu beantragen wäre...
Hallo,

die Bank kann mitteilen, wann, wer, den PfÜB erlassen hat.
Also lasst Euch das Az. von der Bank mitteilen und danach könnt ihr Euch von dem Gericht eine Kopie übersenden lassen.

Nur mal so am Rande:

Du schreibst, "...Mdt. ging davon aus, dass die Sache erledigt sei..."

Nun meine Frage:

Wieso hat sich euer Mdt. den Titel (hier den Vollstreckungstitel UND den PfÜB), aushändigen lassen?
Darüber hinaus müsste der gepfändete Betrag, so wie du es oben erwähnt hast, i.S.d. der ungerechtfertigten Bereicherung, zurückgefordert werden...
Oder liegt hier ggf. die Möglichkeit auf ein Vorgehen gegen die Bank im Rahmen einer DS-Klage, vor? Wobei: Gläubiger muss die Kontopfändung ja für erledigt erklären... :kopfkratz

Also eine derartige Akte hatte sich so noch net auf den Tisch, wäre aber für mich persönlich mal eine Herausforderung... :huepf
Gruß
Oli
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#19

15.02.2023, 13:19

Der einzige Weg wird sein, den Betrag bei der (damaligen) Gläubigerin zurückzufordern. Ich hoffe nur, da ist was zu holen, sonst schaut Euer Mandant nämlich gemütlich in die Röhre. :sad:

Einen Fehler der Bank kann ich bei dem Sachverhalt nicht erkennen.
Zuletzt geändert von Anahid am 15.02.2023, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
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#20

15.02.2023, 13:20

Das ist ja mein "grundsätzliches" Problem, wie wir das Geld im Rahmen der ungerechtfertigten Bereicherung dem Mdten wieder zurückholen können. Ich hatte dabei an eine Vollstreckungsabwehrklage gedacht...

So wie sich der Sachverhalt darstellt, hat die Kindesmutter bei der Bank die Pfändung nicht für erledigt erklärt und der Mdt hat sich darum auch nicht gekümmert (da er nach der Lohnpfändung annahm, die Sache sei erledigt). Ich glaube nicht, dass der Bank selbst ein "Vorwurf" gemacht werden kann, da niemand dort eine Info durchgestellt hat, dass die Pfändung eigentlich schon erledigt ist.

Ich hatte wie gesagt an eine Abwehrklage gedacht oder die Kindesmutter anzuschreiben und das Geld wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückzufordern mit der Aufforderung ,die Pfändung für erledigt zu erklären.
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