Krümelkekse hat geschrieben: ↑15.02.2023, 12:59
Danke erstmal für eure Antworten.
Der Mdt und auch wir sind selbst überrascht, wie sowas nach über 10 Jahren möglich ist. Die Kindesmutter hat damals Lohn und Konto pfänden lassen. Über die Lohnpfändung wurden monatlich Beträge an die Kindesmutter ausgezahlt. Die Kindesmutter hat auch damals ggü dem Arbeitgeber erklärt, dass die Forderungen beglichen und erledigt sind. Somit ist der Mdt damals davon ausgegangen, dass alles seinen Gang geht und die Pfändung damit erledigt ist. Allerdings hat niemand daran gedacht, diese Tatsache auch der Bank mitzuteilen, die die Pfändung immer noch bei sich im System hatten.
Und nun bei Kontenauflösung wurde die bestehende Pfändung erkannt und der überschüssige Betrag gepfändet und an die Kindesmutter ausgezahlt. Nach über 10 Jahren hat aber unser Mdt keine Unterlagen mehr, so dass ich noch nicht mal nachvollziehen, was damals beantragt wurde im PfüB...
Sehr strange das Ganze. Ist mir so auch noch nicht untergekommen.
Keine Ahnung, was hier nun zu beantragen wäre...
Hallo,
die Bank kann mitteilen, wann, wer, den PfÜB erlassen hat.
Also lasst Euch das Az. von der Bank mitteilen und danach könnt ihr Euch von dem Gericht eine Kopie übersenden lassen.
Nur mal so am Rande:
Du schreibst, "...Mdt. ging davon aus, dass die Sache erledigt sei..."
Nun meine Frage:
Wieso hat sich euer Mdt. den Titel (hier den Vollstreckungstitel UND den PfÜB), aushändigen lassen?
Darüber hinaus müsste der gepfändete Betrag, so wie du es oben erwähnt hast, i.S.d. der ungerechtfertigten Bereicherung, zurückgefordert werden...
Oder liegt hier ggf. die Möglichkeit auf ein Vorgehen gegen die Bank im Rahmen einer DS-Klage, vor? Wobei: Gläubiger muss die Kontopfändung ja für erledigt erklären...
Also eine derartige Akte hatte sich so noch net auf den Tisch, wäre aber für mich persönlich mal eine Herausforderung...
