Mietkaution gepfändet - Auszahlung bei zwei Mietern

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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zmaus2003
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#1

06.02.2023, 16:06

Hallo ihr Lieben,

ich habe vor Jahren einmal den Auszahlungsanspruch Mietkaution gepfändet.

Nun kommt der Vermieter auf mich zu: der Schuldner will ausziehen und die eingezahlte Kaution komplett auf den verbleibenden Mieter übertragen. Ergo Mietvertrag läuft mit Ex-Partner weiter.

Schuldner ist und war allerdings nur der Part der nun ausziehen möchte. Titel liegt auch nur gegen diesen vor.

Darf der Vermieter die Kaution einfach auf den verbleibenden Mieter übertragen? Oder muss er an uns auszahlen und die Kaution vom neuen alleinigen Mieter verlangen?

Zum Zeitpunkt der Pfändung wurde die Wohnung bereits von unserem Schuldner und dem jetzigen Ex-Partner bewohnt.
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Anahid
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#2

06.02.2023, 16:54

Einfach übertragen dürfte nicht möglich sein. Der Mieter ist ja durch Eure Pfändung gar nicht mehr der Forderungsinhaber. Also kann er auch nichts übertragen.
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zmaus2003
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#3

06.02.2023, 17:15

Danke, sehe ich genauso. Werd es dem Vermieter mitteilen.

Die Mieter müssten dann im Innenverhältnis die Angelegenheit klären.
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zmaus2003
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#4

06.02.2023, 17:39

Ergo müsste der Vermieter dann die hälftige Mietkaution auszahlen?

Er kann doch stets entscheiden, wem er die Kaution auszahlt, da die Mieter doch auch Gesamtschuldnerisch die Kaution geleistet haben.

Steh gerade auf dem Schlauch
und in der Sache schreibt der Vermieter, dass er die Kaution überträgt - nicht die Mieterin/ Schuldnerin
Oliverreinhardt2
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#5

06.02.2023, 18:43

Hallo,

wenn eine Kaution von 1 Mieter (= Schuldner), bei dem Vermieter (= DS), gepfändet worden ist, ist das Verfügungsrecht entzogen und dem Gläubiger gerichtlich übertragen worden. Der DS macht sich haftbar, wenn dieser gegen einen wirksamen PfÜB verstößt.

Für mich nicht ganz klar ist hingegen: :kopfkratz

Wenn euer PfÜB nur gegen den Schuldner durchgeführt worden ist, auf welcher Grundlage möchte der Vermieter als DS die Kautionsansprüche auf einen "anderen Mieter" übertragen? Damit würde doch jeder DS einer wirksamen Pfändung entgegenwirken (Forderung wurde zwar gepfändet, ach komm, nimm du den gepfändeten Anspruch damit ich nichts auszahlen muss...)

Wenn hingegen mehrere Mieter Inhaber eines Kautionsanspruches sind, so liegt regelmäßig eine Mitgläubigerschaft vor: Beschluss LG Flensburg vom: 09.10.2008, Az.: 1 S 56/08), siehe auch: OLG Rostock Beschl. v. 12.7.2005 - 1 W 4/04).

Es ist zwischen dem Außenverhältnis (2 Mieter als Schuldner zu Vermieter als DS) und dem Innenverhältnis (Mieter untereinander) zu unterscheiden:

Außenverhältnis:
Bei einer Mietermehrheit handelt es sich in Bezug auf den Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution im Zweifel um eine Mitgläubigerschaft nach § 432 BGB, so dass der Vermieter nur an alle gemeinschaftlich leisten kann und jeder Mieter nur Zahlung an alle gemeinschaftlich verlangen kann. Daher scheidet eine Pfändung gegenüber dem Vermieter als Drittschuldner aus, und zwar sowohl eine Pfändung des gesamten Rückzahlungsanspruchs als auch eine Pfändung eines dem internen Beteiligungsverhältnis entsprechenden Anteils an dem Rückzahlungsanspruch (BGH, Urt. v. 29.01.1969 - VIII ZR 20/67; BayObLG, Beschl. v. 20.08.1998 - 2Z BR 82/98). Die Pfändung geht daher ins Leere und wäre auf eine Erinnerung der Mitmieterin hin aufzuheben.

Innenverhältnis:
Zwischen den beiden Mietern besteht in Bezug auf den Rückzahlungsanspruch im Zweifel eine Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 741ff. BGB. Der Anteil des Schuldners an dieser Gemeinschaft kann vom Gläubiger gepfändet werden. Ebenso kann an eine Pfändung des (künftigen) Anspruchs des Schuldners gegen die Bruchteilsgemeinschaft auf Auszahlung des nach Auseinandersetzung dem Schuldner zustehenden anteiligen Kautionsanteils gedacht werden.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
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ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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#6

07.02.2023, 10:51

Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
06.02.2023, 18:43

Wenn euer PfÜB nur gegen den Schuldner durchgeführt worden ist, auf welcher Grundlage möchte der Vermieter als DS die Kautionsansprüche auf einen "anderen Mieter" übertragen? Damit würde doch jeder DS einer wirksamen Pfändung entgegenwirken (Forderung wurde zwar gepfändet, ach komm, nimm du den gepfändeten Anspruch damit ich nichts auszahlen muss...)
das ist hier das Problem... zum Zeitpunkt der Pfändung gab es zwei Mieter!! aber nur einer der beiden ist unser Schuldner. Wahrscheinlich hätte ich mir die Pfändung komplett sparen können :sad:
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Anahid
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#7

07.02.2023, 11:01

Ja, so lese ich das aus dem BGH-Urteil auch raus Zmaus. :-(
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