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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 03.02.2023, 07:39
von Soenny
Was hat die Bank mit Vorschuß zu tun? Wenn der Vorschuß nicht gezahlt wird, Abschlußrechnung übersenden, Zahlungsfrist abwarten, wenn nicht gezahlt wird Mandat niederlegen und Gebühren gerichtlich geltend machen und vollstrecken. Warum machst du dir diesen ganzen Aufwand? Das kostet alles unnötig Zeit und Zeit ist bekanntlich Geld ;)

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 03.02.2023, 10:10
von halbbluttaenzerin
Dass die IBAN im PÜ nicht angegeben werden muss, höre ich zum ersten mal. :schock Wird dann auch aus mehreren Konten gepfändet? Wir haben nämlich in letzter Zeit viele Schuldner mit mehreren Konte bei derselben Bank. Es wäre natürlich eine sehr schöne Arbeitserleichterung, wenn wir nicht jede IBAN aufnehmen müssten :thx

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 03.02.2023, 10:20
von Oliverreinhardt2
halbbluttaenzerin hat geschrieben:
03.02.2023, 10:10
Dass die IBAN im PÜ nicht angegeben werden muss, höre ich zum ersten mal. :schock Wird dann auch aus mehreren Konten gepfändet? Wir haben nämlich in letzter Zeit viele Schuldner mit mehreren Konte bei derselben Bank. Es wäre natürlich eine sehr schöne Arbeitserleichterung, wenn wir nicht jede IBAN aufnehmen müssten :thx
Die Angabe einer IBAN-Nr., ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kontopfändung.
Die DS, hier die Bank, muss ohnehin bei Eingang eines PfÜB die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden (= Schuldner) und des DS (= Bank), prüfen. Gibt es mehrere Geschäftsbeziehungen, werden diese auch anhand des PfÜB gepfändet. :huepf

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 03.02.2023, 10:49
von halbbluttaenzerin
Die Angabe einer IBAN-Nr., ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kontopfändung.
Die DS, hier die Bank, muss ohnehin bei Eingang eines PfÜB die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden (= Schuldner) und des DS (= Bank), prüfen. Gibt es mehrere Geschäftsbeziehungen, werden diese auch anhand des PfÜB gepfändet. :huepf
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Danke für die schnelle Antwort

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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 07.02.2023, 08:24
von Steffie280986
Vorschuss grundsätzlich ja keine schlechte Idee, machen wir in jedem Fall auch in Strafsachen regelmäßig. In unserer Kanzlei geht keine Kartenzahlung, dafür sind wir zu klein bzw. es lohnt sich nicht, da meine Chefs finden, das wirkt so "geldgierig", wenn wir gleich nach dem Gespräch vom Mandanten das Honorar haben wollen.
Bei uns eskalieren ja teilweise Telefonate bei der Terminvergabe schon, wenn man darauf hinweist, dass eine Beratung (bei keinem Anwalt) NICHT kostenlos ist. Wurde wegen einer Beratungsrechnung auch erst kürzlich bedroht von einem Mandanten *jetztdrüberlachenkann*

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 07.02.2023, 08:26
von Steffie280986
Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
31.01.2023, 16:12
hier hab ich leider keine Ruhe in der Kanzlei :thx
Dann machst du irgendwas falsch - Schild von außen dran (Stör mich nicht) - Tür zu und Ruhe :yeah

Also bei mir klappts (manchmal)
Schön wärs, wenns so einfach ginge... :roll:

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 07.02.2023, 08:48
von Soenny
Steffie280986 hat geschrieben:
07.02.2023, 08:24
Vorschuss grundsätzlich ja keine schlechte Idee, machen wir in jedem Fall auch in Strafsachen regelmäßig. In unserer Kanzlei geht keine Kartenzahlung, dafür sind wir zu klein bzw. es lohnt sich nicht, da meine Chefs finden, das wirkt so "geldgierig", wenn wir gleich nach dem Gespräch vom Mandanten das Honorar haben wollen.
Bei uns eskalieren ja teilweise Telefonate bei der Terminvergabe schon, wenn man darauf hinweist, dass eine Beratung (bei keinem Anwalt) NICHT kostenlos ist. Wurde wegen einer Beratungsrechnung auch erst kürzlich bedroht von einem Mandanten *jetztdrüberlachenkann*
Da sind wir mittlerweile hier schmerzfrei. Die Mandanten können auch nicht zum Bäcker gehen und denken die Brötchen sind umsonst, nur weil da so viele liegen. Hier werden in Strafsachen direkt Vorschüsse verlangt, in OWi-Sachen auch, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist sowieso, aber auch bei den Versicherungen, jede ZV-Maßnahme wird direkt abgerechnet. Das hat mit geldgier nichts zu tun, die Leistung die erbracht wurde, ist zu zahlen, ist nirgends anders.

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 07.02.2023, 09:15
von Steffie280986
Soenny hat geschrieben:
07.02.2023, 08:48
Steffie280986 hat geschrieben:
07.02.2023, 08:24
Vorschuss grundsätzlich ja keine schlechte Idee, machen wir in jedem Fall auch in Strafsachen regelmäßig. In unserer Kanzlei geht keine Kartenzahlung, dafür sind wir zu klein bzw. es lohnt sich nicht, da meine Chefs finden, das wirkt so "geldgierig", wenn wir gleich nach dem Gespräch vom Mandanten das Honorar haben wollen.
Bei uns eskalieren ja teilweise Telefonate bei der Terminvergabe schon, wenn man darauf hinweist, dass eine Beratung (bei keinem Anwalt) NICHT kostenlos ist. Wurde wegen einer Beratungsrechnung auch erst kürzlich bedroht von einem Mandanten *jetztdrüberlachenkann*
Da sind wir mittlerweile hier schmerzfrei. Die Mandanten können auch nicht zum Bäcker gehen und denken die Brötchen sind umsonst, nur weil da so viele liegen. Hier werden in Strafsachen direkt Vorschüsse verlangt, in OWi-Sachen auch, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist sowieso, aber auch bei den Versicherungen, jede ZV-Maßnahme wird direkt abgerechnet. Das hat mit geldgier nichts zu tun, die Leistung die erbracht wurde, ist zu zahlen, ist nirgends anders.
Ja deinen Aussagen stimme ich voll zu :huepf
Ich vergleiche es auch immer dem Metzger nebenan: Man geht auch nicht hin und zahlt irgendwann in 5 Jahren wenn man lustig ist.
aber Mandanten lachen mich bei dem Vergleich nur aus und solang die Chefs nichts ändern :patsch
Vielleicht muss bei uns mal was größeres passieren, damit es verstanden wird, wobei die Drohung des Mandanten letztens eigentlich für mich schon das Fass zum überlaufen gebracht hat.

Ich mach bis dahin einfach schön meine meist erfolglosen PfÜB´s und ZV-Versuche :lolaway

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 07.02.2023, 11:13
von Anahid
Warum soll ich Vergleiche mit einem Metzger oder Bäcker aufstellen? Sind wir nicht. Ich argumentier lieber mit unseren Gründen. Ich weise schon vor der Terminvergabe darauf hin, dass die Beratung nicht kostenlos ist. Klar gibt es Leute, die dann anfangen: Ich hab doch nur eine Frage. Meine Antwort darauf: Ja, und die Antwort kostet Geld und das aus gutem Grund. Sollte die Antwort nicht stimmen, haben Sie das Recht, den Anwalt in die Haftung zu nehmen. Eben aus diesem Grund muss ein Anwalt eine Haftpflichtversicherung bezahlen und eben aus diesem Grund ist die Beratung nicht kostenlos. Und ob man es glaubt oder nicht, das verstehen die Mandanten und sehen das auch ein. Der Vergleich mit dem Metzger oder Bäcker hinkt halt schon daran, dass ich da was "einkaufe", was ich anschließend essen kann und der Metzger oder Bäcker mir halt nicht nur eben einen "Tipp" gibt, wie ich mich verhalten soll.

Dann gibt es noch die ganz Schlauen, die einem erzählen, dass andere Anwälte das umsonst machen. Darauf meine Antwort: Dann weiß ich nicht, warum Sie bei uns anrufen. Dann wenden Sie sich doch bitte unmittelbar an diese Anwälte.

Natürlich muss man diesen Freiraum auch haben, dass man entsprechend antworten darf. Aber es macht auch wenig Sinn, die Arbeitskraft der Angestellten für sinnlose Honorarbeitreibungsgeschichten zu "verpulvern". Neben der Tatsache, dass das Geld vom Mandanten nicht da ist, kostet es die Arbeitszeit der Angestellten und damit wiederum den Anwalt noch obendrauf Geld.

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 07.02.2023, 12:44
von Soenny
aber Mandanten lachen mich bei dem Vergleich nur aus und solang die Chefs nichts ändern
Hast du Überblick über die Außenstände? Liste machen und damit argumentieren, wäre mit Vorschüssen sicher nicht in dem Umfang zustandegekommen, das hilft, glaub mir :lol: