Seite 2 von 3

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 31.01.2023, 16:05
von Oliverreinhardt2
Dann, wie unter Nr.: #6 aufgeführt, verfahren :pfeif und hoffen, dass es Erfolg bringt :banane

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 31.01.2023, 16:07
von Steffie280986
jenniver hat geschrieben:
31.01.2023, 15:49
Für die Kontopfändung dürfte eine Filiale wahrscheinlich sowieso nicht zuständig sein. Banken haben meistens Vollstreckungsabteilungen, vielleicht hilft dir die Seite weiter, bzgl. der Adresse.
www.vollstreckungstipps.de.
Das die Geschäftsbeziehungen nicht mehr bestehen, kannst du nichts machen, außer die VAK abnehmen lassen, um ggfls. an die neue Bankverbindung zu kommen.
Ob die IBAN tatsächlich bei der Bank existiert, erkennst du eigentlich an der IBAN über die Bankleitzahl, 3 bis 8 Stelle der IBAN.
Danke für den Link - schau ich mir in Ruhe zu Hause mal an.
hier hab ich leider keine Ruhe in der Kanzlei :thx

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 31.01.2023, 16:12
von Oliverreinhardt2
hier hab ich leider keine Ruhe in der Kanzlei :thx
Dann machst du irgendwas falsch - Schild von außen dran (Stör mich nicht) - Tür zu und Ruhe :yeah

Also bei mir klappts (manchmal)

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 31.01.2023, 19:05
von paralegal6
Steffie280986 hat geschrieben:
31.01.2023, 16:02

okokokok... dann würde ich hier eventuell nochmal schauen, ob es eine zentrale Stelle gibt. In meinem Fall gibts glaub ich die ganze Bank nicht mehr seit Ende 2022, wenn ich den Wikipedia-Eintrag richtig verstehe, aber da muss ich mich nochmal durchfummeln... Bei mir läufts momentan aber so richtig rückwärts bergab
Also ob es die Bank oder Filiale überhaupt noch gibt kannst du doch ganz einfach über die jeweilige homepage nachforschen

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 01.02.2023, 09:09
von Anahid
Fragt sich, ob der Mandant schon jemals eine Zahlung an Euch geleistet hat. Wenn ja, kann man (zumindest bei unserer Bank) online das Konto, von dem überwiesen wurde, einsehen. Dann würde ich dahin pfänden. Wenn der Mandant "neu" ist, bleibt Dir nichts anderes, als auf die Angabe des Mandanten zu vertrauen. Aber ich würde immer vorher die IBAN überprüfen über eine IBAN-Rechner und ggf. dann auch mal bei der Bank anrufen, wo Pfändungen hinzuschicken sind, wenn da nicht bereits unter www.vollstreckungstipps.de eine Angabe gemacht wird.

Im Übrigen halte ich eine "Bestandskundenpflege" für datenschutzrechtlich fragwürdig und auch für unnötig. Bei Stammmandanten sollte es wohl kein Problem sein, die Daten aktuell zu haben; kommt ein Mandant, der vor 4 Jahren mal da war, kann man die Daten abgleichen.

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 01.02.2023, 12:44
von Soenny
Diese ganze Arbeit, verbunden mit einem hohen Zeitaufwand kann man ganz einfach dadurch umgehen, daß man frühzeitig Vorschuß verlangt, wird der nicht gezahlt, niederlegen. Seit das hier so läuft, haben wir fast keine eigenen Akten mehr wegen Gebührenforderungen.

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 01.02.2023, 20:10
von Bthr166
Gut, aber ein Vorschuss hilft dann vermutlich auch nicht viel, wenn die Bank gar nicht mehr existiert, oder liege ich da falsch?

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 02.02.2023, 09:17
von Oliverreinhardt2
Bthr166 hat geschrieben:
01.02.2023, 20:10
Gut, aber ein Vorschuss hilft dann vermutlich auch nicht viel, wenn die Bank gar nicht mehr existiert, oder liege ich da falsch?
Eine Vorschusszahlung ist nicht zwingend von der Existenz einer gültigen Bankverbindung abhängig, wenn man einen Vorschuss auch in manchen Kanzleien in Bar zahlen kann :pfeif

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 02.02.2023, 09:25
von skugga
Und vor allen Dingen hilft ein rechtzeitig geforderter Vorschuss bei der Vermeidung von Gebührenverlusten und unnötiger kostenloser Arbeit.

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN

Verfasst: 02.02.2023, 21:06
von Bthr166
Das meine ich gar nicht, aber man kann doch nicht die Bankverbindung pfänden, während die eigentliche Bank gar nicht mehr existiert. Dass ein Vorschuss immer sinnvoll ist, ist mir natürlich klar.