Fragt sich, ob der Mandant schon jemals eine Zahlung an Euch geleistet hat. Wenn ja, kann man (zumindest bei unserer Bank) online das Konto, von dem überwiesen wurde, einsehen. Dann würde ich dahin pfänden. Wenn der Mandant "neu" ist, bleibt Dir nichts anderes, als auf die Angabe des Mandanten zu vertrauen. Aber ich würde immer vorher die IBAN überprüfen über eine IBAN-Rechner und ggf. dann auch mal bei der Bank anrufen, wo Pfändungen hinzuschicken sind, wenn da nicht bereits unter
www.vollstreckungstipps.de eine Angabe gemacht wird.
Im Übrigen halte ich eine "Bestandskundenpflege" für datenschutzrechtlich fragwürdig und auch für unnötig. Bei Stammmandanten sollte es wohl kein Problem sein, die Daten aktuell zu haben; kommt ein Mandant, der vor 4 Jahren mal da war, kann man die Daten abgleichen.