Sicherungsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Moschele11
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#1

31.01.2023, 11:24

Ihr LIeben,

..muss man vor der Durchführung der Sicherungsvollstreckung den vorliegenden Titel nochmals über den GVZ zustellen lassen?

Danke!

LG vom Moschele
Oliverreinhardt2
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#2

31.01.2023, 11:47

Is auf dem Titel ein Zustellvermerk enthalten?

https://www.iww.de/ve/archiv/der-prakti ... 20a%20Abs.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
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Moschele11
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#3

31.01.2023, 12:23

Nein, lieber Oli, also vorher zustellen durch GVZ..? (Urteil, vollstreckbare Ausfertigung, kein Zustellvermerk Gegner)

Ganz liebe Grüße für Deine Mühe!!
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Anahid
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#4

31.01.2023, 12:34

Das ein Urteil nicht von Amts wegen zugestellt wird, ist aber eher untypisch. Widerspricht auch irgendwie § 317 ZPO. Kann es sein, dass das Gericht nur vergessen hat, den Zustellungsvermerk anzubringen?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Oliverreinhardt2
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#5

31.01.2023, 12:45

@Moschele11: Ruf mal bei dem Gericht an, was den Titel erlassen hat und frag nach, ob der Titel bereits vAw zugestellt worden ist. Wenn ja, reichst du einfach den Titel bzgl. der Ergänzung der Zustellung ein. Alternativ könntest du den Titel auch von Anwalt zu Anwalt zustellen lassen...:kopfkratz
Gruß
Oli
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gabrielle
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#6

31.01.2023, 12:53

wieso, Du kannst doch auch im GVA ankreuzen, dass der Titel noch zugestellt werden soll.

Um diesem Ärgernis zu entgehen, beantrage ich immer, wenn ich die vollstreckbare Ausfertigung des Titels beantrage:

In dem Rechtsstreit

... ./. ..
Aktenzeichen

bitten wir um Erteilung einer

vollstreckbaren Ausfertigung mit Zustellungsvermerk des (Urteils etc.) vom (Datum).


Somit erhalte ich dann immer zusammen die vollstreckbare Ausfertigung und die Zustellbescheinigung.

LG
gabrielle
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Anahid
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#7

31.01.2023, 14:27

gabrielle hat geschrieben:
31.01.2023, 12:53
wieso, Du kannst doch auch im GVA ankreuzen, dass der Titel noch zugestellt werden soll.
Die Voraussetzungen der Sicherungsvollstreckung sind Dir aber bekannt, oder? :kopfkratz
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Moschele11
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#8

31.01.2023, 15:31

Ein großes Dankeschön an alle für Eure Antworten!

Ich grüße Euch, Moschele
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