mein Drittschuldner teilt mir heute mit, dass er den PfüB nicht anerkennt. Er schreibt dazu:
"Die Zustellung besteht in der Übergabe einer beglaubigten Abschrift. Mangels dessen ist der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss formunwirksam zugestellt."

Aber, soweit mir bekannt, bekommen die Drittschuldner doch nur eine Ausfertigung bzw. eine beglaubigte Abschrift, da ich eine Ausfertigung mit allen Zustellungsnachweisen zurückerhalte. Gibt es überhaupt ein Original?
LG
gabrielle