mein Drittschuldner teilt mir heute mit, dass er den PfüB nicht anerkennt. Er schreibt dazu:
"Die Zustellung besteht in der Übergabe einer beglaubigten Abschrift. Mangels dessen ist der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss formunwirksam zugestellt."
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Aber, soweit mir bekannt, bekommen die Drittschuldner doch nur eine Ausfertigung bzw. eine beglaubigte Abschrift, da ich eine Ausfertigung mit allen Zustellungsnachweisen zurückerhalte. Gibt es überhaupt ein Original?
LG
gabrielle