Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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NancyB.
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#1
24.01.2023, 08:35
Hallo
Wir haben eine Schuldnerin gegen die ich schon diverse Zwangsgelder festsetzen lassen, da sie Kontoauszüge für eine WEG nicht herausgibt. Sie war zeitweise Verwalterin für die WEG.
Die Schuldnerin ist gerichtsbekannt, auch bzgl einiger strafrechtlicher Verfahren. Das AG hat nun kein Zwangsgeld mehr festgesetzt, sondern gleich Zwangshaft bis zu 6 Monate.
Eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses habe ich angefordert. Wie vollstrecke ich die Zwangshaft? Wir hatten hier sowas bisher noch nicht.
Vielen lieben Dank schon mal vorab

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Oliverreinhardt2
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#2
24.01.2023, 08:57
NancyB. hat geschrieben: ↑24.01.2023, 08:35
Hallo
Wir haben eine Schuldnerin gegen die ich schon diverse Zwangsgelder festsetzen lassen, da sie Kontoauszüge für eine WEG nicht herausgibt. Sie war zeitweise Verwalterin für die WEG.
Die Schuldnerin ist gerichtsbekannt, auch bzgl einiger strafrechtlicher Verfahren. Das AG hat nun kein Zwangsgeld mehr festgesetzt, sondern gleich Zwangshaft bis zu 6 Monate.
Eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses habe ich angefordert. Wie vollstrecke ich die Zwangshaft? Wir hatten hier sowas bisher noch nicht.
Vielen lieben Dank schon mal vorab
Guten Morgen,
schau dir mal diesen Beitrag an:
https://www.iww.de/ve/archiv/vollstreck ... ung-f42137
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...

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NancyB.
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#3
24.01.2023, 11:58
Oliverreinhardt2 hat geschrieben: ↑24.01.2023, 08:57
NancyB. hat geschrieben: ↑24.01.2023, 08:35
Hallo
Wir haben eine Schuldnerin gegen die ich schon diverse Zwangsgelder festsetzen lassen, da sie Kontoauszüge für eine WEG nicht herausgibt. Sie war zeitweise Verwalterin für die WEG.
Die Schuldnerin ist gerichtsbekannt, auch bzgl einiger strafrechtlicher Verfahren. Das AG hat nun kein Zwangsgeld mehr festgesetzt, sondern gleich Zwangshaft bis zu 6 Monate.
Eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses habe ich angefordert. Wie vollstrecke ich die Zwangshaft? Wir hatten hier sowas bisher noch nicht.
Vielen lieben Dank schon mal vorab
Guten Morgen,
schau dir mal diesen Beitrag an:
https://www.iww.de/ve/archiv/vollstreck ... ung-f42137
Hallo Oliver, vielen Dank für den Tipp. Den Artikel hatte ich auch schon gelesen. Da dieser jedoch aus 2003 ist, bin ich mir unsicher, ob das noch so aktuell ist. Gerade da ich das irgendwie in das ZV-Formular übertragen muss.
Lg