VB vor Prozessgericht zurücknehmen
Verfasst: 23.01.2023, 16:50
Hallo,
wir haben in einer Forderungssache das Mahnverfahren betrieben. Der VB wurde antragsgemäß erlassen, jedoch teilte das Mahngericht dann in seiner Zustellbenachrichtigung mit, dass der Schuldner zwischenzeitlich Einspruch eingelegt hat. Die Sache ist dann nach Erlass des VB an das Prozessgericht abgegeben worden. Normalerweise hätten wir den Anspruch innerhalb zwei Wochen begründen müssen, was wir aber nicht getan haben. Jetzt hat das Prozessgericht uns erneut zur Begründung unseres Anspruchs aus dem VB eine Frist gesetzt und einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt.
Wir haben uns aber aber entschieden, dass wir die Forderungssache nicht mehr verfolgen wollen. Die Frage die sich uns aber jetzt stellt ist, was passiert mit dem bereits erlassenen VB? Fordert das Gericht uns auf, diesen entwertet an den Schuldner abzutreten oder muss der an das Prozessgericht? Reicht es aus, wenn wir mitteilen dass die Sache von uns niedergeschlagen wird und an der Forderung nicht festgehalten wird? So einen Fall hatten wir hier noch nicht.
Wäre dankbar für einen Hinweis!
wir haben in einer Forderungssache das Mahnverfahren betrieben. Der VB wurde antragsgemäß erlassen, jedoch teilte das Mahngericht dann in seiner Zustellbenachrichtigung mit, dass der Schuldner zwischenzeitlich Einspruch eingelegt hat. Die Sache ist dann nach Erlass des VB an das Prozessgericht abgegeben worden. Normalerweise hätten wir den Anspruch innerhalb zwei Wochen begründen müssen, was wir aber nicht getan haben. Jetzt hat das Prozessgericht uns erneut zur Begründung unseres Anspruchs aus dem VB eine Frist gesetzt und einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt.
Wir haben uns aber aber entschieden, dass wir die Forderungssache nicht mehr verfolgen wollen. Die Frage die sich uns aber jetzt stellt ist, was passiert mit dem bereits erlassenen VB? Fordert das Gericht uns auf, diesen entwertet an den Schuldner abzutreten oder muss der an das Prozessgericht? Reicht es aus, wenn wir mitteilen dass die Sache von uns niedergeschlagen wird und an der Forderung nicht festgehalten wird? So einen Fall hatten wir hier noch nicht.
Wäre dankbar für einen Hinweis!