Pfüb aus Urteil bei geänderter Adresse

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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missionX
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#1

18.01.2023, 11:10

Hallo :)

Ich möchte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aus einem Urteil beantragen. Nun hat sich nach dm Urteil die Adresse des Schuldners geändert.

Ich fürchte, ddas Gericht wird ihn aus diesem Grund nicht erlassen.....wie gehe ich hier am besten vor?
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Anahid
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#2

18.01.2023, 12:23

Warum sollte das Gericht den PfÜB nicht erlassen? Das Gericht überprüft nicht die Anschrift des Schuldners. Wäre ja noch schöner, wenn man bei jeder Adressänderung sofort eine Abänderung des Vollstreckungstitels beantragen müsste. :panik
195Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. Bild
missionX
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#3

25.01.2023, 09:54

Danke, ja das hab ich mir dann auch gedacht, wichtig ist in dem Fall die Bankverbindung. Das Ding ist draußen, schauen wir mal, obs erfolgreich ist.
Oliverreinhardt2
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#4

25.01.2023, 09:59

missionX hat geschrieben:
25.01.2023, 09:54
Danke, ja das hab ich mir dann auch gedacht, wichtig ist in dem Fall die Bankverbindung. Das Ding ist draußen, schauen wir mal, obs erfolgreich ist.

Viel Erfolg :banane
Gruß
Oli
:wink2
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