Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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missionX
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#1
18.01.2023, 11:10
Hallo
Ich möchte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aus einem Urteil beantragen. Nun hat sich nach dm Urteil die Adresse des Schuldners geändert.
Ich fürchte, ddas Gericht wird ihn aus diesem Grund nicht erlassen.....wie gehe ich hier am besten vor?
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
18.01.2023, 12:23
Warum sollte das Gericht den PfÜB nicht erlassen? Das Gericht überprüft nicht die Anschrift des Schuldners. Wäre ja noch schöner, wenn man bei jeder Adressänderung sofort eine Abänderung des Vollstreckungstitels beantragen müsste.

Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. 
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missionX
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#3
25.01.2023, 09:54
Danke, ja das hab ich mir dann auch gedacht, wichtig ist in dem Fall die Bankverbindung. Das Ding ist draußen, schauen wir mal, obs erfolgreich ist.
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Oliverreinhardt2
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#4
25.01.2023, 09:59
missionX hat geschrieben: ↑25.01.2023, 09:54
Danke, ja das hab ich mir dann auch gedacht, wichtig ist in dem Fall die Bankverbindung. Das Ding ist draußen, schauen wir mal, obs erfolgreich ist.
Viel Erfolg

Gruß
Oli
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Der Zufall geht Wege, da kommt Absicht gar nicht hin.
Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn), mächtig. 