Eintragung Zwangssicherungshypothek - Schuldnerin vor Antrag verstorben - Eintragungsbekanntmachung liegt vor
Verfasst: 13.01.2023, 09:01
Hallo,
es geht um eine Eintragung einer Zwangssicherungshypothek.
Unser Antrag ging am 15.12.2022 ans Gericht raus. Anfang des Jahres teilte unsere Mandantin, also die Gläubigerin mit, dass die Schuldnerin im Dezember verstorben sei (gemäß sodann eingesehener Todesanzeige wohl bereits am 07.12.2022, also vor Antragstellung). Wir haben die Eintragungsbekanntmachung aber erhalten.
Kinder hatte die Schuldnerin wohl nicht. Sie bezog Geldleistungen von der Conterganstiftung. Im Grundbuchauszug (Ende November) stand wie folgt: „Die Veräußerung des Eigentums ist bis zum 30.11.2023 nur mit Zustimmung der Conterganstiftung für behinderte Menschen zulässig...“
Wir haben vorher, leider ohne Erfolg, mehrere ZV-Versuche unternommen.
Wir geht es jetzt weiter? Wie verhalten wir uns? Kann mir jemand helfen? Ist unser Eintrag gültig?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Lilo
es geht um eine Eintragung einer Zwangssicherungshypothek.
Unser Antrag ging am 15.12.2022 ans Gericht raus. Anfang des Jahres teilte unsere Mandantin, also die Gläubigerin mit, dass die Schuldnerin im Dezember verstorben sei (gemäß sodann eingesehener Todesanzeige wohl bereits am 07.12.2022, also vor Antragstellung). Wir haben die Eintragungsbekanntmachung aber erhalten.
Kinder hatte die Schuldnerin wohl nicht. Sie bezog Geldleistungen von der Conterganstiftung. Im Grundbuchauszug (Ende November) stand wie folgt: „Die Veräußerung des Eigentums ist bis zum 30.11.2023 nur mit Zustimmung der Conterganstiftung für behinderte Menschen zulässig...“
Wir haben vorher, leider ohne Erfolg, mehrere ZV-Versuche unternommen.
Wir geht es jetzt weiter? Wie verhalten wir uns? Kann mir jemand helfen? Ist unser Eintrag gültig?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Lilo