Pfüb aufheben

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Snoops
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#1

12.01.2023, 13:34

Hallo,

wir haben das Konto des Schuldners gepfändet bzw Pfüb beantragt. Nun hat der Schuldner gezahlt (nicht vom gepfändeten Konto) und will, dass sein Konto wieder freigegeben wird. Was ist von uns zu tun? Wie können wir den Pfüb aufheben lassen bzw müssen wir ihn aufheben lassen? Muss das Gericht den Pfüb aufheben?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

12.01.2023, 13:47

Wenn der PfÜB bereits erlassen und zugestellt worden ist und der Schuldner die Forderung komplett bezahlt hat (einschließlich GVZ-Kosten für die Zustellung des PfÜBs) genügt die Mitteilung an die Drittschuldnerin, dass die Forderung vollständig beglichen worden und die ausgebrachte Kontopfändung zum Az. ... erledigt ist.
Snoops
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#3

12.01.2023, 14:44

Super, vielen Dank!
...
Kennt alle Akten auswendig
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#4

12.01.2023, 17:23

Genau.
Verzicht nach §843 ZPO.
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