Zwangsvollstreckung Vermögensauskunft

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antonia.aa
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#1

12.01.2023, 11:38

Hallo meine Lieben,

ich hoffe ihr seid alle gut in das neue Jahr gekommen!

Unser Mandant hat uns beauftragt, eine Forderung geltend zu machen.
Ich habe es außergerichtlich versucht, Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid, Vollstreckungsauftrag an GVZ, PfüB mit vorl. Zahlungsverbot an Kreditinstitut, was dem Mdt. aber zu lange dauern würde bei den vielen Schulden.

Bei der Vermögensauskunft kam raus, dass der Schuldner keinerlei Vermögen verfügt, woraufhin unser Mandant meinte, dass das nicht stimmt, da der Schuldner wohl selbstständig wäre und ein Grundstück sowie Wohnwagen besitzt, was aber alles in der VA nicht angegeben wurde. Unser Mandant vermutet, dass der GVZ da Partei ergreift.

Leider ist der Mandant sehr verärgert und es geht ihm um das Prinzip und nicht mehr nur ums Geld :roll:

Kann ich jetzt auch einfach einen nicht für den Stadtteil zuständigen Gerichtsvollzieher fragen, ob er nochmal die VA abnehmen und etwas pfänden kann? Weil eigentlich ja nur alle zwei Jahre.

Und hat vielleicht noch jemand andere Vorschläge, wie man hier vollstrecken könnte? Wohnwagen pfänden? Zwangsversteigerung Grundstück (Haus)?

Danke und liebe Grüße

Antonia
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Anahid
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#2

12.01.2023, 12:17

Nur weil der Schuldner einen Wohnwagen hat, heißt das nicht, dass ihm der Wohnwagen gehört. Hast Du Drittauskünfte beauftragt? Ansonsten würde ich die mal noch einholen.

Haus: Soll das Haus, in dem der Schuldner wohnt, ihm gehören? Dann kannst Du einen Grundbuchauszug beantragen unter Vorlage des Titels. Dann wüsstest Du auch, welche Belastungen auf dem Grundstück bereits bestehen. Wenn das Haus nicht dem Schuldner gehört, bekommst Du natürlich auch keine Auskunft.
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Aelizia
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#3

12.01.2023, 12:30

Du könntest auch beim zuständigen Grundbuchamt mal nachfragen, ob du mit dem Namen des Schuldners eine Auskunft aus der Eigentümerkartei bekommen kannst, ob und über welchen Grundbesitz der Schuldner verfügt. Zunächst ist ja tatsächlich mal zu klären, ob der Schuldner wirklich Eigentümer ist. Wenn du dann Grundbuchdaten hast, kannst du einen Grundbuchauszug einholen. Ich hatte so vor kurzem Erfolg (Sicherungshypothek eingetragen).

P.S. Ich hatte auch mal einen Mandanten, der sich sicher war, dass der Schuldnerin ein Pferd gehört... aber haben und besitzen ist halt nicht das selbe.
Zuletzt geändert von Aelizia am 12.01.2023, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
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#4

12.01.2023, 12:30

Allein der Verdacht des Mandanten, dass der Schuldner Vermögen nicht angegeben hat, reicht nicht aus, um eine Nachbesserung der Vermögensauskunft zu verlangen. Seine These, dass der Gerichtsvollzieher mit dem Schuldner quasi unter einer Decke steckt, halte ich - vorsichtig formuliert - für gewagt. Ihr habt die Möglichkeit, beim zuständigen Grundbuchamt nachzufragen, ob der Schuldner im Eigentümerverzeichnis des Grundbuchamtes verzeichnet ist. Sollte das der Fall sein, könnt Ihr aufgrund des vorliegenden Titels einen Grundbuchauszug einholen und hättet dann ggfs. einen Beweis, dass die VAK falsch abgegeben worden ist. Falls dem Schuldner das Grundstück gehört, könntet ihr den darauf möglicherweise abgestellten Wohnwagen pfänden, müsst aber mit einer Vorschussanforderung durch den GVZ rechnen. Der Schuldner müsste dann nachweisen, dass der auf seinem Grundstück abgestellte Wohnwagen nicht ihm gehört. Aber das ist im Moment halt alles Spekulation. Wenn der Schuldner selbstständig tätig ist und es hierfür Belege gibt, kann man in der Vermögensauskunft außerdem Ergänzungsfragen stellen lassen (z. B. Auftraggeber, offene, noch nicht abgerechnete Aufträge etc.). Wenn der Mandant belegen kann, dass der Schuldner selbstständig tätig ist (z. B. durch online gestellte Anzeigen, Zeugenaussagen), dann müsste die VAK nachgebessert werden.
Zum Thema "Austausch Gerichtsvollzieher": auch wenn es dem Mandanten nicht schmecken mag, für die Mobiliarzwangsvollstreckung gibt es festgelegte Gerichtsvollzieherbezirke und solange der Gerichtsvollzieher seinen Job ordnungsgemäß macht (wovon ich jetzt mal ausgehe), kann man sich nicht einfach einen anderen Gerichtsvollzieher aussuchen, weil man meint, der arbeitet schneller oder der eigentlich zuständige GVZ sei parteiisch.
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