Haftbefehl aus KFB, aber noch offenes VU

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MehlamKnie
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#1

12.01.2023, 11:31

Hallo zusammen,

mir liegt ein Haftbefehl gegen einen Schuldner vor, der sich auf die Forderung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss bezieht.

Nachdem die Verhaftung nicht erfolgen konnte, weil der Schuldner nicht zu ermitteln ist, haben wir die Akte um ein Jahr verfristet wegen neuer EMA. Nun ergab die Auskunft, dass der Schuldner immer noch unter der alten Anschrift gemeldet ist (hat sich wohl nicht umgemeldet). Ich möchte nun gerne den GVZ mit der Ermittlung des Schuldners beauftragen (mit gleichzeitigem Verhaftungsauftrag aus dem Haftbefehl, weil eine isolierte Ermittlung ja nicht zulässig ist).

Mir ist sodann aufgefallen, dass wir aus dem Versäumnisurteil (aus dem wir zuerst erfolgreich eine Räumung vollzogen haben) auch noch Zahlungsansprüche (Geldforderungen) haben. Diese sind natürlich im Haftbefehl nicht berücksichtigt; kann ich die Forderung trotzdem mit in die Forderungsaufstellung bei meinen GVZ-Auftrag mit aufnehmen, auch wenn ich nur einen Verhaftungsauftrag stelle? Sollte ich dann eventuell einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft zusätzlich für die Forderungen aus dem VU stellen, falls der GVZ eine neue Adresse herausfindet, damit daraus ggf. ein Haftbefehl erwächst?

Oder kann ich sogar den bestehenden Haftbefehl ergänzen lassen?

Besten Dank vorab.

LG aus Berlin
Melanie :wink2
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Anahid
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#2

12.01.2023, 11:35

Der Haftbefehl stellt nur die Fortsetzung des ursprünglichen Auftrags dar. Du kannst da nichts "hinzunehmen" und eine "Ergänzung" ist auch nicht möglich. Warum ziehst Du nicht erst einmal die ZV aus dem Haftbefehl durch und schaust, ob die überhaupt durchläuft bevor hier noch höhere Kosten verursacht werden? :kopfkratz
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#3

12.01.2023, 14:57

Anahid hat geschrieben:
12.01.2023, 11:35
Der Haftbefehl stellt nur die Fortsetzung des ursprünglichen Auftrags dar. Du kannst da nichts "hinzunehmen" und eine "Ergänzung" ist auch nicht möglich. Warum ziehst Du nicht erst einmal die ZV aus dem Haftbefehl durch und schaust, ob die überhaupt durchläuft bevor hier noch höhere Kosten verursacht werden? :kopfkratz
Weil meine gierige Refa-Seite, die die Schuldner gerne ärgert, wohl direkt alles eintüten möchte. :lol: :pfeif Du hast natürlich vollkommen recht. Unter Kostengesichtspunkten mache ich das erstmal nur auf Grundlage des Haftbefehls. Wichtig war mit grundsätzlich mal zu wissen, ob man das verknüpfen kann.

Du hast mir damit schon sehr geholfen. Merci. :thx
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Anahid
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#4

12.01.2023, 17:28

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