Urteil ohne vollstreckungsfähigen Inhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

10.01.2023, 13:10

Guten Tag zusammen :wink1

Ich habe hier ein Urteil, in dem es heißt:

Die Beklagte wird verurteilt, der Entfernung des die Grundstücke der Parteien in der Straße 9 und Straße 11 in ....... im Gartenbereich trennenden Jägerzauns als gemeinsame Einrichtung zu dulden und der Errichtung eines Stahlmattenzauns mit einer ortsüblichen Höhe von 1.20m zuzustimmen und die hälftigen Kosten für die Errichtung dieses Zaunes zu tragen.

Unsere Partei hat dann den Zaun errichtet und auf mehrmalige Aufforderung zahlt die Gegenseite die hälftigen Kosten nicht.

Mein Chef hat dann einen Antrag nach § 788 gestellt, die Kosten als Kosten der Zwangsvollstreckung festzusetzen. War wohl falsch.

Was mache ich denn jetzt? Da im Urteil ja kein Betrag steht, kann ich daraus ja nicht vollstrecken :kopfkratz Muß ich neue Klage wegen dem Betrag einreichen oder MB beantragen?

Weiter ist das Problem, daß die Gegenseite verstorben ist und der gegn. PV mitteilt, daß das Urteil den Erben nicht zugestellt wurde (wurde der Gegnerin noch zu Lebzeiten zugestellt).

Muß ich jetzt erst die Erben herausfinden und denen das dann zustellen lassen?
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jojo
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#2

10.01.2023, 13:27

Ich denke auch, dass es zu unbestimmt ist. Die Klage ist Mist, da hätte man den Antrag so stellen müssen, dass er nach 887 ZPO vollstreckt werden kann.

Mit den Erben wäre ein Fall des § 727 ZPO, 750 II ZPO.
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#3

10.01.2023, 13:52

Also MB oder Klage und Rechtsnachfolgeklausel beantragen?
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#4

10.01.2023, 14:52

Nein: MB oder Klage gegen die Erben, dann brauchst du keine Rechtsnachfolgeklausel.
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#5

11.01.2023, 06:14

Doch so einfach, Danke Jojo :knutsch :wink1
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