Seite 1 von 1

Vollstreckung laufender Kosten

Verfasst: 04.01.2023, 20:03
von KaTh
Erst einmal allen ein gesundes neues Jahr an alle helfenden Kollegen/innen!! :wink2

Jetzt nehme ich meine Arbeit schon mit nach Hause!! :kopfkratz

Wir haben einen Titel über laufende Kosten (monatliche Kosten von ca. 170 € pro Monat für die Verwaltung einer Immobilie). Gibt es eine Möglichkeit (wie beim laufenden Unterhalt) darüber einen PfÜB zu beantragen? Oder muss ich immer ein paar Monate sammeln, damit sich die Vollstreckung lohnt?

Hat jemand eine Idee?

Re: Vollstreckung laufender Kosten

Verfasst: 05.01.2023, 12:27
von paralegal6
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... en-f112384
Warum kündigt euer Mandant das Vertragsverhältnis nicht einfach?

Re: Vollstreckung laufender Kosten

Verfasst: 06.01.2023, 10:54
von KaTh
Danke!
Kündigung geht halt nicht. Es handelt sich hier um (geschiedene) Eheleute, die noch eine gemeinsame Ferienimmobilie haben, welche verkauft werden soll. Aber bis dahin laufen eben diese monatlichen Verwaltungskosten der Immobilie weiter, welche beide Parteien nach jetzt gerichtlicher Entscheidung hälftig zu tragen haben.

Re: Vollstreckung laufender Kosten

Verfasst: 06.01.2023, 13:27
von gabrielle
Hallo,

ja Du kannst einen PfüB beantragen:

Sonstige Anordnungen:
☒ Die Pfändung bestehender und künftiger Ansprüche des Schuldners wegen künftig fällig werdender Forderungen wird unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts der Fälligkeit wirksam (BGH 31.10.03, IXa ZB 200/03, VE 04,60).

Für solche Fälle hat der BGH entschieden (VE, 04, 60): Das Vollstreckungsgericht kann die Pfändung bestehender und künftiger Ansprüche wegen künftig fällig werdender Forderungen unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts der Fälligkeit anordnen (sog. Vorauspfändung oder Dauerpfändung).


LG
gabrielle

Re: Vollstreckung laufender Kosten

Verfasst: 09.01.2023, 07:28
von Tigerle
Wenn es verkauft werden soll, wieso wartet Ihr dann den Verkauf nicht ab und pfändet dann dem der Ehefrau zustehenden Kaufpreis in Höhe der offenen Forderung?

Re: Vollstreckung laufender Kosten

Verfasst: 11.01.2023, 16:50
von paralegal6
Vertretet ihr den Ex Mann oder die Verwaltung? Beim Ex würd ich tatsächlich den Kaufpreis pfänden, ausser der/die Schuldner hat halt einen Job oder Bankkonto wo ihr lieber pfänden wollt weil der Verkauf noch länger hin ist