Erst einmal allen ein gesundes neues Jahr an alle helfenden Kollegen/innen!!
Jetzt nehme ich meine Arbeit schon mit nach Hause!!
Wir haben einen Titel über laufende Kosten (monatliche Kosten von ca. 170 € pro Monat für die Verwaltung einer Immobilie). Gibt es eine Möglichkeit (wie beim laufenden Unterhalt) darüber einen PfÜB zu beantragen? Oder muss ich immer ein paar Monate sammeln, damit sich die Vollstreckung lohnt?
Hat jemand eine Idee?
Vollstreckung laufender Kosten
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3003
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... en-f112384
Warum kündigt euer Mandant das Vertragsverhältnis nicht einfach?
Warum kündigt euer Mandant das Vertragsverhältnis nicht einfach?
Danke!
Kündigung geht halt nicht. Es handelt sich hier um (geschiedene) Eheleute, die noch eine gemeinsame Ferienimmobilie haben, welche verkauft werden soll. Aber bis dahin laufen eben diese monatlichen Verwaltungskosten der Immobilie weiter, welche beide Parteien nach jetzt gerichtlicher Entscheidung hälftig zu tragen haben.
Kündigung geht halt nicht. Es handelt sich hier um (geschiedene) Eheleute, die noch eine gemeinsame Ferienimmobilie haben, welche verkauft werden soll. Aber bis dahin laufen eben diese monatlichen Verwaltungskosten der Immobilie weiter, welche beide Parteien nach jetzt gerichtlicher Entscheidung hälftig zu tragen haben.
- gabrielle
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1051
- Registriert: 19.11.2008, 15:27
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Hallo,
ja Du kannst einen PfüB beantragen:
Sonstige Anordnungen:
☒ Die Pfändung bestehender und künftiger Ansprüche des Schuldners wegen künftig fällig werdender Forderungen wird unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts der Fälligkeit wirksam (BGH 31.10.03, IXa ZB 200/03, VE 04,60).
Für solche Fälle hat der BGH entschieden (VE, 04, 60): Das Vollstreckungsgericht kann die Pfändung bestehender und künftiger Ansprüche wegen künftig fällig werdender Forderungen unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts der Fälligkeit anordnen (sog. Vorauspfändung oder Dauerpfändung).
LG
gabrielle
ja Du kannst einen PfüB beantragen:
Sonstige Anordnungen:
☒ Die Pfändung bestehender und künftiger Ansprüche des Schuldners wegen künftig fällig werdender Forderungen wird unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts der Fälligkeit wirksam (BGH 31.10.03, IXa ZB 200/03, VE 04,60).
Für solche Fälle hat der BGH entschieden (VE, 04, 60): Das Vollstreckungsgericht kann die Pfändung bestehender und künftiger Ansprüche wegen künftig fällig werdender Forderungen unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts der Fälligkeit anordnen (sog. Vorauspfändung oder Dauerpfändung).
LG
gabrielle
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Wenn es verkauft werden soll, wieso wartet Ihr dann den Verkauf nicht ab und pfändet dann dem der Ehefrau zustehenden Kaufpreis in Höhe der offenen Forderung?
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3003
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Vertretet ihr den Ex Mann oder die Verwaltung? Beim Ex würd ich tatsächlich den Kaufpreis pfänden, ausser der/die Schuldner hat halt einen Job oder Bankkonto wo ihr lieber pfänden wollt weil der Verkauf noch länger hin ist