Sammelverwahrte Wertpapiere pfänden

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--Julia--
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#1

04.01.2023, 13:28

Hallöchen, ich bin's wieder. Diesmal mit einer für mich gänzlich neuen Sache.

Über Drittauskünfte erfuhr ich von einem Konto, das der Sch. in seiner VA nicht angegeben hatte. PfÜB wurde erlassen. Soweit so gut.

Die DS-Auskunft ergab, dass es sich um eine Sammelverwahrung von Wertpapieren handelt, der Sch. hat am Sammelbestand der verwahrten Wertpapiere einen Miteigentumsanteil.
Jetzt werde ich wohl oder über einen neuen PfÜB beantragen müssen und will es richtig machen.

Der DS hatte mir hier schon netterweise eine Formulierung der Pfändung mitgeteilt:

"Anspruch D: auf Herausgabe von in Verwahrung befindlichen Wertpapieren samt dem Miteigentumsanteil des Schuldners an den sammelverwahrten Wertpapieren. Es wird angeordnet, dass die im Depot verwahrten Wertpapiere an einen vom Gläubiger zu beauftragenden Gerichtsvollzieher herauszugeben sind."

Der 2. Satz scheint mir doppelt gemoppelt, den würde ich weglassen. Der Werdegang ist doch auf Herausgabe, das macht doch dann eh der GV oder wie? Der stellt zu und nimmt die Wertpapiere an sich. Und dann müssten wir den GV, wenn er welche pfänden konnte, neu beauftragen, diese zu verwerten (oder kann man das auch schon in den PfÜB mit reinnehmen?).

Ihr seht, ich hab das noch nie gemacht und würde mich über eure Tipps/Hilfe/Formulierungsideen freuen. Vielen Dank!

Julia
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