Hallo Zusammen,
der Schuldner ist verstorben. Wir haben das Nachlassgericht wegen des Erbscheins zur Umschreibung des Titel angeschrieben. Wir haben die Mitteilung bekommen, dass ein Ausschlagungsverfahren anhängig war und dass die minderjährige Enkelin, vertreten durch ihre Mutter nicht ausgeschlagen hat. Reicht dieses Schreiben zu Titelumschreibung? Ich habe ja keinen Erbschein vorliegen.
Vielen Dank und viele Grüße
samstagskind
minderjähriger Erbe
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