minderjähriger Erbe

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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samstagskind
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#1

03.01.2023, 07:21

Hallo Zusammen,

der Schuldner ist verstorben. Wir haben das Nachlassgericht wegen des Erbscheins zur Umschreibung des Titel angeschrieben. Wir haben die Mitteilung bekommen, dass ein Ausschlagungsverfahren anhängig war und dass die minderjährige Enkelin, vertreten durch ihre Mutter nicht ausgeschlagen hat. Reicht dieses Schreiben zu Titelumschreibung? Ich habe ja keinen Erbschein vorliegen.

Vielen Dank und viele Grüße

samstagskind
Bthr166
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#2

03.01.2023, 13:34

Hallo, ich denke schon, dass ein Erbschein notwendig wäre. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu stehen im § 792 ZPO.
...
Kennt alle Akten auswendig
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#3

05.01.2023, 09:13

samstagskind hat geschrieben:
03.01.2023, 07:21
Reicht dieses Schreiben zu Titelumschreibung?
Nein.
Ihr braucht einen Erbschein.
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