KFA und Änderung Nachname Schuldner
Verfasst: 28.12.2022, 17:02
Hallo zusammen,
ich habe aktuell kein direktes Problem, nur mal eine Frage bzw. einen Punkt, der mir bei der Beantragung von KFBs nach 788 immer mal wieder unterkommt.
Es geht um folgenden Sachverhalt:
- Vollstreckungstitel gegen Schuldner ist ergangen
- verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen sind erfolgt
- aus Vermögensverzeichnis ergibt sich Namensänderung des Schuldners
- bisherige Vollstreckungskosten sollen nun nach 788 festgesetzt werden
KFA erfolgt auf neuen Namen und ich mache auch automatisch gleich eine erweiterte EMA, um Personenidentität nachzuweisen, aber:
Warum reicht eine Kopie des Vermögensverzeichnisses nicht aus, um nachzuweisen, dass sich der Nachname des Schuldners geändert hat? Dieses hat er doch vor dem GV unterschrieben? Ich meine, wir sollen doch die Kosten möglichst gering für die Schuldner halten und eine erweiterte EMA kostet zwischen 15 und 25 €, je nachdem wo. Das würde doch so einiges vereinfachen, oder?
Danke für eure Antworten und viele Grüße
elli_m
ich habe aktuell kein direktes Problem, nur mal eine Frage bzw. einen Punkt, der mir bei der Beantragung von KFBs nach 788 immer mal wieder unterkommt.
Es geht um folgenden Sachverhalt:
- Vollstreckungstitel gegen Schuldner ist ergangen
- verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen sind erfolgt
- aus Vermögensverzeichnis ergibt sich Namensänderung des Schuldners
- bisherige Vollstreckungskosten sollen nun nach 788 festgesetzt werden
KFA erfolgt auf neuen Namen und ich mache auch automatisch gleich eine erweiterte EMA, um Personenidentität nachzuweisen, aber:
Warum reicht eine Kopie des Vermögensverzeichnisses nicht aus, um nachzuweisen, dass sich der Nachname des Schuldners geändert hat? Dieses hat er doch vor dem GV unterschrieben? Ich meine, wir sollen doch die Kosten möglichst gering für die Schuldner halten und eine erweiterte EMA kostet zwischen 15 und 25 €, je nachdem wo. Das würde doch so einiges vereinfachen, oder?
Danke für eure Antworten und viele Grüße
elli_m