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Postzustellung Vorläufiges Zahlungsverbot durch Gerichtsvollzieher

Verfasst: 16.12.2022, 14:57
von klee17
Hi Community,

habe mal eine Frage zu einer GVZ-Rechnung, die hoffentlich jemand beantworten kann.
Wir haben ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen lassen durch den GV und dieser hat die Zustellung an den Schuldner wiederholt, da die Zustellungsurkunde der Post nach angemessener Frist nicht eingegangen ist.

Müssen wir die Gebühren für die erneute Zustellung bezahlen?
Eigentlich ist es ja nicht unser verschulden.

Danke für Eure Mühe !

Re: Postzustellung Vorläufiges Zahlungsverbot durch Gerichtsvollzieher

Verfasst: 16.12.2022, 15:08
von silvester
Der GV muss es auch nicht verantworten. Hätte er sich auf einen Streit mit der Post einlassen sollen, bevor er die Zustellung wiederholt?

Re: Postzustellung Vorläufiges Zahlungsverbot durch Gerichtsvollzieher

Verfasst: 16.12.2022, 20:26
von klee17
Er hat doch andere Möglichkeiten bei der Post, z.B. eine Nachforschung zu beauftragen. Ich weiß ja nicht wie die Haftung ist...Aber wieso sollen wir doppelt bezahlen, nur weil die Post einen Fehler gegenüber dem GV gemacht hat? Hätte nicht der GV das Vorgehen vorher mit uns besprechen müssen?

Re: Postzustellung Vorläufiges Zahlungsverbot durch Gerichtsvollzieher

Verfasst: 16.12.2022, 20:39
von d771072
Auf Nachforschungsanfragen kommt die Antwort, dass die Zustellungsurkunden per einfachen Brief versandt werden und deswegen keine Nachforschung erfolgen kann.
Eine erneute Zustellung musste erfolgen. Welches weitere Vorgehen soll da besprochen werden?