Postzustellung Vorläufiges Zahlungsverbot durch Gerichtsvollzieher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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klee17
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#1

16.12.2022, 14:57

Hi Community,

habe mal eine Frage zu einer GVZ-Rechnung, die hoffentlich jemand beantworten kann.
Wir haben ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen lassen durch den GV und dieser hat die Zustellung an den Schuldner wiederholt, da die Zustellungsurkunde der Post nach angemessener Frist nicht eingegangen ist.

Müssen wir die Gebühren für die erneute Zustellung bezahlen?
Eigentlich ist es ja nicht unser verschulden.

Danke für Eure Mühe !
silvester
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#2

16.12.2022, 15:08

Der GV muss es auch nicht verantworten. Hätte er sich auf einen Streit mit der Post einlassen sollen, bevor er die Zustellung wiederholt?
klee17
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#3

16.12.2022, 20:26

Er hat doch andere Möglichkeiten bei der Post, z.B. eine Nachforschung zu beauftragen. Ich weiß ja nicht wie die Haftung ist...Aber wieso sollen wir doppelt bezahlen, nur weil die Post einen Fehler gegenüber dem GV gemacht hat? Hätte nicht der GV das Vorgehen vorher mit uns besprechen müssen?
d771072
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#4

16.12.2022, 20:39

Auf Nachforschungsanfragen kommt die Antwort, dass die Zustellungsurkunden per einfachen Brief versandt werden und deswegen keine Nachforschung erfolgen kann.
Eine erneute Zustellung musste erfolgen. Welches weitere Vorgehen soll da besprochen werden?
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