Vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Stoepsel69
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#1

15.12.2022, 10:23

Hallo Zusammen,
leider bin ich hinsichtlich ZV ziemlich eingerostet (ich arbeite seit 6 Jahren nun in einer Firma und mache dort das Inkasso). Ich habe am Freitag ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragt mit einem dieser Formulare, welches man online ausfüllen kann. Nun rief mir der Gerichtsvollzieher an und meinte, dass ich diesen Antrag selbst an den Schuldner/Drittschuldner machen könne und so seine Gebühren sparen würde. Stimmt das so?? Ich wüsste jetzt ehrlich gesagt gar nicht, wie ich das dann formulieren sollte. Kann mich hier jemand aufklären, damit ich das in Zukunft "richtig" mache? Danke schön :)
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#2

15.12.2022, 12:32

Das wäre mir allerdings neu :kopfkratz

Wird das vorläufige Zahlungsverbot durch den Vollstreckungsgläubiger oder dessen Vertreter selbst angefertigt, muss der Gerichtsvollzieher ausdrücklich mit der Zustellung beauftragt werden. Eine formlose Mitteilung durch den Gläubiger selbst oder die Post ist unwirksam (OLG Koblenz DGVZ 84, 58).
Liebe Grüße

Sylvia

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#3

15.12.2022, 13:34

Man muss nicht das amtliche ZV-Formular benutzen, sondern kann auf die individuellen Vorlagen zurückgreifen. Wenn mit dem ZV-Formular der GVZ mit der Ausbringung der Vorpfändung beauftragt wird, fällt neben den reinen Zustellungskosten auch noch eine Gebühr für den GVZ an. Ich denke, dass die Frage darauf hinausläuft. Man kann also die Vorlagen für das vorläufige Zahlungsverbot benutzen, die es bereits vor Einführung des Formulares gab.
@GVZ-Schickerin: Ich verlinke dazu mal einen Deiner Beiträge, wo Du eine Vorlage zur Verfügung gestellt hast. :pcwink
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Stoepsel69
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#4

15.12.2022, 14:22

Ok super, vielen Dank für die Infos 😊
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