Vollstreckung gg. GbR- Geschäftsräume aber v. GmbH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

29.09.2007, 20:22

Wodurch ist belegt, wer geschäftsführender (?) Gesellschafter der GbR ist.
Wo wurde MB und VB zugestellt?
Liegt dir ein aktueller Gewerberegisterauszug vor und was sagt der ggf. aus?
Wer ist GF der GmbH?
Gibt es überhaupt noch einen Sitz der GbR? Was sagen ggf. Briefköpfe der GbR aus?
StineP

#12

29.09.2007, 22:13

=) Hübsche Fragen, Jupp :)

Verwirrt hoffentlich nicht zu sehr
Jupp03/11

#13

29.09.2007, 22:20

ne, hilft aber vielleicht bei der Lösung, oder dabei, wie man es in Zukunft nicht machen sollte.
Anton79
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#14

30.09.2007, 14:09

danke gabi. Der Punkt 2 schwebte mir auch die ganzte zeit vor.

also die gewerbeanfragen hab ich schon gemacht. und zwar hinsichtlich der GmbH und der GBR.

Also es kam dabei raus, dass die hauptniederlassungen der GmbH und der GbR wohl in Polen sind.

In Deutschland das sind nur zweigniederlassungen.

Als Adressen sind jeweils für die Zweigniederlassung der GbR und der GmbH die Münsterstr. eingetragen. Wie wir durch den Gerichtsvollzieher aber wissen sind dort nur die Räume der GmbH. Unser Titel lautet aber wie gesagt auf die GbR.

Ich habe aber die Privat-Adresse des geschäftsführenden Gesellschafters aus der GewerbAuskunft.

Ich denke ich werde Punkt 2 probieren.

Sag mal, würdest du denn GV sofort dahinschicken um die e.V. abzunehmen oder würdest du kombiauftrag erteilen, dass der GV zuerst bei dem Geschäftsführenden Gesellschafter zu hause vollstreckt und bei fruchtlosigkeit die e.V. abnimmt, da keine wohnräume der GbR und auch die ZV bei dem GF Gesell nichts gebracht hat?


konten sind nicht bekannt.
Wegen der Titulierung nur gegen die GbR: Tja, das ist dem Anwalt wohl durchgegangen.
Anton79
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#15

30.09.2007, 14:15

Hallo Jupp, zu deinen Fragen: solche Fragen stelle ich mir auch immer bei den lösungen bzw. Strategiefindung in der ZV

Wodurch ist belegt, wer geschäftsführender (?) Gesellschafter der GbR ist.

Antwort: Also, wir haben nen KfB gegen die GbR. wir hatten im ZV Verfahren ursprünglich die Drittschuldnerin vertreten die erinnerung eingelegt hat. Da wir gewonnen haben, muss der Gläubiger die Kosten des Erinnerungsverfahrens tragen. In den Schriftsätzen des Anwalts des Gläubigers wurde das so angegeben mit der GbR und dem geschäftsführenden Gesellschafter

Wo wurde MB und VB zugestellt?

Antwort: garnicht, kfB resulitiert aus Erinnerungsverfahren

Liegt dir ein aktueller Gewerberegisterauszug vor und was sagt der ggf. aus?

Antwort: siehe mein vorheriger Beitrag Antwort an Gabi!

Wer ist GF der GmbH?

Antwort: GF der GmbH ist auch der geschäftsführende Gesellschafter der GbR

Gibt es überhaupt noch einen Sitz der GbR? Was sagen ggf. Briefköpfe der GbR aus?

Antwort: Sitz der GbR keine ahnung. Briefköpfe geben die uns im VA angegebene Adresse her.


Viele Grüße
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GabiP.
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#16

30.09.2007, 14:26

[quote="Anton79"]

Sag mal, würdest du denn GV sofort dahinschicken um die e.V. abzunehmen oder würdest du kombiauftrag erteilen, dass der GV zuerst bei dem Geschäftsführenden Gesellschafter zu hause vollstreckt und bei fruchtlosigkeit die e.V. abnimmt, da keine wohnräume der GbR und auch die ZV bei dem GF Gesell nichts gebracht hat?

quote]

Das ist genau der Punkt, den ich für nicht möglich erachte, da Du keinen Titel gegen den Gesellschafter hast. Red mal mit dem GV, bevor Du Kosten veranstaltest. M. E. langt es, wenn Du den EV-Antrag mit fehlenden Geschäftsräumen begründest (wobei ich dann aber mal vorsichtshalber nicht zu laut sagen würde, dass dieselben in Polen noch sein könnten, da der GV sonst darin ein Problem sehen könnte).

Viel Glück!
Anton79
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#17

30.09.2007, 15:17

das mit dem GV zu dem geschäftsführenden Gesellschafter schicken unterdem askpekt dass der GV sich bei diesem nach VERMÖGENSWERTEN der GbR umschauen soll.
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