Ich habe einen Pfüb beantragt, welcher auch durchging. Allerdings kam jetzt nach Zustellung an den DS heraus, dass die Adresse des DS falsch ist.
1. Muss ich einen neuen Pfüb beantragen - Berichtigung geht ja nicht, da kein Schreibversehen vorliegt?
und
2. Muss ich den ersten Pfüb zurücknehmen?
LG und Vielen Dank
Pfüb - DS-Adresse falsch
- Rehlein39
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 612
- Registriert: 07.02.2007, 14:56
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Cottbus
Ich habe hier gerade das gleiche Problem, mein DS ist eine Bank und der PFÜB konnte dort nicht zugestellt werden.
Ich habe gestern beim Gerichtsvollzieher angerufen und dieser hat mir gesagt, wenn ich die neue Anschrift habe, soll ich an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim AG schreiben und die neue Anschrift mitteilen, den PFÜB beifügen und um Zustellung an die neue Anschrift bitten.
Ob es so funktioniert, weiß ich natürlich ist, habs ja erst gestern in Erfahrung gebracht werde ich aber in meiner Sache so versuchen.
Ich habe gestern beim Gerichtsvollzieher angerufen und dieser hat mir gesagt, wenn ich die neue Anschrift habe, soll ich an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim AG schreiben und die neue Anschrift mitteilen, den PFÜB beifügen und um Zustellung an die neue Anschrift bitten.
Ob es so funktioniert, weiß ich natürlich ist, habs ja erst gestern in Erfahrung gebracht werde ich aber in meiner Sache so versuchen.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 108
- Registriert: 16.04.2014, 22:50
- Beruf: Gerichtsvollzieher
Zustellungsauftrag mit neuer Anschrift erteilen. Sofern keine Änderung in der Partei (hier Drittschuldner) eingetreten ist, ist eine Berichtigung des PfÜB nicht erforderlich.