VAK nach Haftbefehl
Verfasst: 08.12.2022, 09:45
Hallo,
ich habe mal eine Frage zu folgenden Sachverhalt:
- ZV Auftrag erteilt
- VAK nicht abgegeben, daraufhin Erlass HB
- Schuldner hat daraufhin die VAK im April 2022 abgegeben
- Nun habe ich bei der Bearbeitung festgestellt, dass uns die VAK aus April vom GVZ nicht übersandt wurde und die damalige Kollegin die VAK auch nicht angefordert hat
- Jetzt habe ich den GVZ angeschrieben und um Übersendung gebeten
- Er wertet es als neuen Auftrag und teilt mit, dass wir das entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Formular verwenden sollen
- Der GVZ wird von uns grundsätzlich im ZV-Auftrag nicht beauftragt, aus dem HB zu vollstrecken. Ist dann mit Abgabe an AG zum Erlass HB der ZV-Auftrag für GVZ abgeschlossen, weshalb er einen neuen Auftrag haben will? Da die VAK ja aufgrund unseres Auftrages abgegeben wurde, gehört es doch noch mit zum Auftrag oder nicht? Oder liegt es daran, dass zu viel Zeit seitdem verstrichen ist?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe
Viele Grüße
Alisha
ich habe mal eine Frage zu folgenden Sachverhalt:
- ZV Auftrag erteilt
- VAK nicht abgegeben, daraufhin Erlass HB
- Schuldner hat daraufhin die VAK im April 2022 abgegeben
- Nun habe ich bei der Bearbeitung festgestellt, dass uns die VAK aus April vom GVZ nicht übersandt wurde und die damalige Kollegin die VAK auch nicht angefordert hat
- Jetzt habe ich den GVZ angeschrieben und um Übersendung gebeten
- Er wertet es als neuen Auftrag und teilt mit, dass wir das entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Formular verwenden sollen
- Der GVZ wird von uns grundsätzlich im ZV-Auftrag nicht beauftragt, aus dem HB zu vollstrecken. Ist dann mit Abgabe an AG zum Erlass HB der ZV-Auftrag für GVZ abgeschlossen, weshalb er einen neuen Auftrag haben will? Da die VAK ja aufgrund unseres Auftrages abgegeben wurde, gehört es doch noch mit zum Auftrag oder nicht? Oder liegt es daran, dass zu viel Zeit seitdem verstrichen ist?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe
Viele Grüße
Alisha