VAK nach Haftbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Alisha.Sadeh
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#1

08.12.2022, 09:45

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu folgenden Sachverhalt:

- ZV Auftrag erteilt
- VAK nicht abgegeben, daraufhin Erlass HB
- Schuldner hat daraufhin die VAK im April 2022 abgegeben
- Nun habe ich bei der Bearbeitung festgestellt, dass uns die VAK aus April vom GVZ nicht übersandt wurde und die damalige Kollegin die VAK auch nicht angefordert hat
- Jetzt habe ich den GVZ angeschrieben und um Übersendung gebeten
- Er wertet es als neuen Auftrag und teilt mit, dass wir das entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Formular verwenden sollen
- Der GVZ wird von uns grundsätzlich im ZV-Auftrag nicht beauftragt, aus dem HB zu vollstrecken. Ist dann mit Abgabe an AG zum Erlass HB der ZV-Auftrag für GVZ abgeschlossen, weshalb er einen neuen Auftrag haben will? Da die VAK ja aufgrund unseres Auftrages abgegeben wurde, gehört es doch noch mit zum Auftrag oder nicht? Oder liegt es daran, dass zu viel Zeit seitdem verstrichen ist?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe

Viele Grüße
Alisha
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Anahid
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#2

08.12.2022, 11:14

Nur damit ich das richtig verstehe. Ihr habt eine VAK beantragt und für den Fall, dass der Schuldner nicht leistet, den Erlass eines HB beantragt, aber keinen Verhaftungsauftrag erteilt, richtig?

Mit der Nichtleistung der VAK und Abgabe der Sache an das ZV-Gericht zum Erlass des HB ist die Angelegenheit für den GV beendet. Warum sollte der Euch die VAK schicken? Dazu hat er keine Veranlassung.

Dir sollte ja jetzt der HB vorliegen. Dann musst Du - obwohl Dir bekannt ist, dass der Schuldner zwischenzeitlich die VAK geleistet hat - Verhaftungsauftrag stellen. Der GV teilt Dir dann mit, dass mittlerweile geleistet wurde, womit der HB hinfällig ist und übersendet Dir die VAK.
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Alisha.Sadeh
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#3

08.12.2022, 16:11

Anahid hat geschrieben:
08.12.2022, 11:14
Nur damit ich das richtig verstehe. Ihr habt eine VAK beantragt und für den Fall, dass der Schuldner nicht leistet, den Erlass eines HB beantragt, aber keinen Verhaftungsauftrag erteilt, richtig?

Mit der Nichtleistung der VAK und Abgabe der Sache an das ZV-Gericht zum Erlass des HB ist die Angelegenheit für den GV beendet. Warum sollte der Euch die VAK schicken? Dazu hat er keine Veranlassung.

Dir sollte ja jetzt der HB vorliegen. Dann musst Du - obwohl Dir bekannt ist, dass der Schuldner zwischenzeitlich die VAK geleistet hat - Verhaftungsauftrag stellen. Der GV teilt Dir dann mit, dass mittlerweile geleistet wurde, womit der HB hinfällig ist und übersendet Dir die VAK.
Ja, du hast das richtig verstanden und dachte mir schon, dass mit Abgabe an AG die Aufgabe des GVZ erledigt, wollte nur nochmal nachfragen, ob ich das richtig in Erinnerung habe. Bin lange raus aus der ZV und bin wieder neu eingestiegen.

Danke :-)!
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