Verfügung von Todes wegen
Verfasst: 06.12.2022, 10:08
Guten Morgen,
ein Schuldner ist verstorben und hinterlässt eine unbezahlte - untitulierte - Rechnung.
Das Nachlassgericht erteilt mir nun auf meine Nachfrage nach Nachlassvorgängen/Erbschein folgende Auskunft:
"Es wurden Verfügungen von Todes wegen eröffnet.
Ansprechpartner xyz."
Den Ansprechpartner hatte ich angeschrieben, jedoch keine Rückantwort erhalten.
Kann ich beim Nachlassgericht diese Verfügungen von Todes wegen in Kopie erhalten? Wenn ja, nach welcher Vorschrift?
Nehmen wir an, dort sind nur Vermächtnisnehmer aufgeführt: diese sind dann ja keine Erben und ich kann nur bei Erben meine Forderung geltend machen, oder?
Grüße
Kaltforelle
ein Schuldner ist verstorben und hinterlässt eine unbezahlte - untitulierte - Rechnung.
Das Nachlassgericht erteilt mir nun auf meine Nachfrage nach Nachlassvorgängen/Erbschein folgende Auskunft:
"Es wurden Verfügungen von Todes wegen eröffnet.
Ansprechpartner xyz."
Den Ansprechpartner hatte ich angeschrieben, jedoch keine Rückantwort erhalten.
Kann ich beim Nachlassgericht diese Verfügungen von Todes wegen in Kopie erhalten? Wenn ja, nach welcher Vorschrift?
Nehmen wir an, dort sind nur Vermächtnisnehmer aufgeführt: diese sind dann ja keine Erben und ich kann nur bei Erben meine Forderung geltend machen, oder?
Grüße
Kaltforelle