Drittschuldnererklärung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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klee17
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#1

02.12.2022, 22:59

Hi Community,

wir haben vor kurzem einen PfÜb zur Zustellung übergeben und haben nun die Drittschuldnererklärung der Commerzbank erhalten. Ich bin leider nur etwas ratlos, was das genau bedeutet. :nachdenk Kann mir einer das genau erklären? :patsch Danke für die Mühe vorab!
Screenshot 2022-12-02 225821.png
Oliverreinhardt2
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#2

04.12.2022, 14:05

Hallo,

damit teilt euch die DSin mit, dass sich auf dem Konto ein Guthaben in der angegebenen Höhe befindet.
Ich gehe davon aus, dass ihr in eurem PfÜB den Auskunftsanspruch:

Als Nebenanspruch wird der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zur Feststellung des Gegenstandes und Betrags des Anspruchs aus dem Guthaben des Girokontos mitgepfändet.

bei der Kontenpfändung mit geltend gemacht habt?

Sollte dies der Fall sein, hat die DSin diesen Auskunftsanspruch demzufolge erfüllt.

:wink2
Gruß
Oli
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klee17
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#3

16.12.2022, 15:00

Ne den Auskunftsanspruch nehmen wir eigentlich nie rein, da die Drittschuldner meistens die Sparkasse oder Commerzbank sind und die dortigen Drittschuldnererklärungen den Kontostand immer beinhaltete. Aber danke für deine Antwort, @Oliverreinhardt2! Jetzt wissen wir Bescheid.
klee17
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#4

29.06.2023, 11:56

Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
04.12.2022, 14:05
Hallo,

damit teilt euch die DSin mit, dass sich auf dem Konto ein Guthaben in der angegebenen Höhe befindet.
Ich gehe davon aus, dass ihr in eurem PfÜB den Auskunftsanspruch:

Als Nebenanspruch wird der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zur Feststellung des Gegenstandes und Betrags des Anspruchs aus dem Guthaben des Girokontos mitgepfändet.

bei der Kontenpfändung mit geltend gemacht habt?

Sollte dies der Fall sein, hat die DSin diesen Auskunftsanspruch demzufolge erfüllt.

:wink2
Hi Oli,

wir haben den Auskunftsanspruch mit gepfändet, jedoch eine Monierung vom AG erhalten, dass der Anspruch nicht gepfändet werden kann. Hast du irgendwas zum widerlegen, dass der Anspruch gepfändet werden kann?
Danke für Deine Mühe!
LG
Oliverreinhardt2
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#5

29.06.2023, 11:57

Ja gibt es: Stöber, Forderungspfändung.
Das Buch hat die Azubine heute mit, wenn sie in die Kanzlei kommt, scanne ich dir die betreffende Seite ein und schicke es dir zu.
Gruß
Oli
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klee17
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#6

29.06.2023, 12:01

Tausend dank!
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paralegal6
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#7

29.06.2023, 12:15

das hat mit dem Nebenanspruch nichts zu tun. Das ist lediglich die Mitteilung dass der Anspruch anerkannt wird und welches Guthaben besteht. Und dass mit der Rechnungslegung wird hier nun schon zum dritten mal diskutiert
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klee17
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#8

29.06.2023, 12:43

paralegal6 hat geschrieben:
29.06.2023, 12:15
das hat mit dem Nebenanspruch nichts zu tun. Das ist lediglich die Mitteilung dass der Anspruch anerkannt wird und welches Guthaben besteht. Und dass mit der Rechnungslegung wird hier nun schon zum dritten mal diskutiert
Um den Ursprungsbeitrag ging es gar nicht mehr, viel mehr der Tipp von Oli zum mit pfänden des Rechnungslegungsanspruches...
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paralegal6
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#9

29.06.2023, 13:10

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Oliverreinhardt2
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#10

29.06.2023, 13:13

klee17 hat geschrieben:
29.06.2023, 11:56
Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
04.12.2022, 14:05
Hallo,

damit teilt euch die DSin mit, dass sich auf dem Konto ein Guthaben in der angegebenen Höhe befindet.
Ich gehe davon aus, dass ihr in eurem PfÜB den Auskunftsanspruch:

Als Nebenanspruch wird der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zur Feststellung des Gegenstandes und Betrags des Anspruchs aus dem Guthaben des Girokontos mitgepfändet.

bei der Kontenpfändung mit geltend gemacht habt?

Sollte dies der Fall sein, hat die DSin diesen Auskunftsanspruch demzufolge erfüllt.

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Hi Oli,

wir haben den Auskunftsanspruch mit gepfändet, jedoch eine Monierung vom AG erhalten, dass der Anspruch nicht gepfändet werden kann. Hast du irgendwas zum widerlegen, dass der Anspruch gepfändet werden kann?
Danke für Deine Mühe!
LG

Kurioserweise erhalten wir, bei dieser Formulierung, von den Banken als DS eben genau die begehrten Auskünfte i.F.v. "Betragsangaben zum Zeitpunkt" des PfÜB´s...weitere Ausführungen erübrigen sich m.E.
Gruß
Oli
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